Rechtliche Regelungen zu Dioxin und PCB

Grundsätzliche Forderung des Verbraucherschutzes ist es, toxisch wirkende Stoffe wie Dioxine und PCB in der Umwelt und damit auch in Futter- und Lebensmitteln so weit wie möglich zu minimieren.

In Deutschland gilt zur Verringerung der PCB-Belastung bereits seit 1988 eine Höchstmengenregelung für bestimmte PCB-Verbindungen in Lebensmitteln. Seit dem 1. Juli 2002 sind EU-weit Dioxine in Futter- und Lebensmitteln durch Höchstgehalte geregelt, die seit dem 4. November 2006 auch dioxinähnliche PCB einschließen. Für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist es unerlässlich, die lebensmittelbedingte Dioxin- und PCB-Exposition des Menschen weiter zu senken. Damit kommt der amtlichen Futter- und Lebensmittelkontrolle eine hohe Bedeutung zu, die durch die Einsetzung jeweils eines entsprechenden Nationalen Referenzlaboratoriums in allen Mitgliedsstaaten der EU gestärkt werden soll.

Stellungnahmen 17



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