Transport gefährlicher Güter
Das BfR berät das Verkehrsministerium zu verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter, wie der Fortschreibung der Leitlinien der Vereinten Nationen zum Gefahrguttransport und der Umsetzung der UN-Empfehlungen in europäische und nationale Regelwerke. Zu den Aufgaben gehören auch die Anpassung der Testmethoden und die spezifische transportrechtliche Bewertung von Stoffen und Gemischen. Die Beratung des BfR zu gefährlichen Gütern umfasst sowohl den Transport auf Straße und Schiene als auch die Beförderung auf Binnengewässern und auf See.
Das BfR bewertet die gesundheitlichen Risiken für den Seetransport gefährlicher Güter und ist eingebunden in die Erarbeitung von Beförderungsbedingungen für verpackte Güter, feste Schüttgüter und flüssige Massengüter sowie in die Fortschreibung der internationalen Codes, in denen diese Bedingungen festgelegt werden. Weitere Aufgaben beinhalten die Weiterentwicklung der Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallmaßnahmen auf Seeschiffen, die gefährliche Güter befördern, und die Beratung des Havariekommandos im Falle nationaler Schadenslagen.
Das BfR berät das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), das in Deutschland für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen zuständig ist.