Gesundheitliche Bewertung von sonstigen Produkten

Auch verbrauchernahe Produkte wie Schnuller, Möbel, Matratzen, Teppiche und Produkte aus dem Freizeitbereich können mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden sein, wenn Substanzen aus dem Produkt freigesetzt werden.

Als Bedarfsgegenstände bezeichnet der Gesetzgeber alle Gegenstände, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher im täglichen Leben in Kontakt kommen. Die Produkte müssen folglich bestimmten Vorgaben entsprechen, die auf den gesundheitlichen Schutz der Verbraucher zielen. Bei bestimmungsmäßigem Gebrauch darf von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen.

Was ist die Aufgabe des BfR?

Das BfR untersucht die Gesundheitsgefahr von Inhaltsstoffen in verbrauchernahen Bedarfsgegenständen und insbesondere in welchem Umfang Verbraucher mit diesen in Kontakt kommen. Einige Stoffe können möglicherweise auch Hautreizungen, Ekzeme oder allergische Reaktionen hervorrufen.

Grundsätzlich empfiehlt das BfR Verbrauchern, unangenehm riechende Bedarfsgegenstände wegen des möglichen gesundheitlichen Risikos zu meiden. Geruchsauffällige Produkte können von einer geringen Qualität zeugen und widersprechen damit der guten Herstellerpraxis.

Untersucht werden vor allem die Risiken durch Stoffe, die Krebs auslösen können oder auf das Hormonsystem des Menschen wirken.

Derzeit stehen im Fokus der Betrachtungen:

Rechtliche Grundlagen:

Stellungnahmen 28


Fragen und Antworten 2


Gesundheitliche Bewertung 2


Information 4






Sonstige Dokumente 10


Presseinformationen 25




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