Gute Laborpraxis (GLP)
„Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen.“
So lautet die Definition zur Guten Laborpraxis in den GLP-Grundsätzen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die nachfolgend in EG-Richtlinien und anschließend in deutsches Recht übernommen wurden und im Chemikaliengesetz verankert sind. In den Paragraphen 19a bis 19d sind der Geltungsbereich und die Art der Überwachung der Guten Laborpraxis gesetzlich fixiert.
Durch die weltweite Implementierung und weitgehende gegenseitige Anerkennung von Prüfdaten hat die Gute Laborpraxis wie kaum ein anderes Qualitätssicherungssystem zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zum Tierschutz beigetragen. Multinational arbeitende Firmen können aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der GLP-Implementierung z.B. etwa 70% der Tierversuche einsparen.
Die GLP-Bundesstelle
Die GLP-Bundesstelle im BfR ist auf der Basis der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift GLP (ChemVwV-GLP)“ zuständig für die Koordinierung und Harmonisierung GLP-relevanter Fragen im nationalen und internationalen Bereich sowie in der Überwachung bestimmter GLP-Prüfeinrichtungen im In- und Ausland, wie in §§ 19a-d Chemikaliengesetz (ChemG) festgelegt.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ChemVwV-GLP
AVwV vom 16.11.2011: Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ChemVwV-GLP ist veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt, Ausgabe Nr. 48/2011 und gegen Entgelt zu beziehen über https://www.gmbl-online.de
Eine kostenlose Information stellt das Dokumentations- und Informationssystem (DIP) des Deutschen Bundestages zur Verfügung, Bundesrat Drucksache 529/11, http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2011/0529-11.pdf“.