Referenzlaboratorien
Am BfR sind mehrere Nationale Referenzlaboratorien (NRL) angesiedelt. Damit ist das BfR Teil eines EU-weiten Netzwerkes zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung.
Die NRL sind aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bzw. (EU) 2017/625 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ernannt worden. Am BfR sind NRL aus den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Lebensmittelhygiene angesiedelt.
Die NRL des BfR verfügen über eine besonders hohe Qualifikation auf ihrem jeweiligen Fachgebiet und zeichnen sich durch politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit aus. Durch die Einrichtung der NRL in den Mitgliedsstaaten der EU wurde die Basis für europaweit harmonisierte Maßnahmen im Bereich der Labordiagnostik geschaffen. Es ist maßgebliche Aufgabe der NRL, Methoden zu entwickeln und zu validieren sowie Eignungsprüfungen (Laborvergleichsuntersuchungen) mit den amtlichen Laboratorien auf nationaler Ebene zur Qualitätssicherung durchzuführen.
Verlässliche Lebensmittelüberwachung in allen europäischen Staaten
Als Bundesinstitut arbeitet das BfR mit den jeweiligen Einrichtungen der Bundesländer (insbesondere den Landesuntersuchungsämtern) zusammen. Daher verstehen sich die NRL als Bindeglied zwischen den Ländereinrichtungen und der Europäischen Union. Die Anliegen der Bundesländer werden durch die NRL gebündelt und an die europäischen Referenzlaboratorien (EURL) weitergegeben. Die EURL wiederum stehen mit den NRL in den Mitgliedstaaten in engem Kontakt. Dies gewährleistet, dass europaweit nach einheitlichen Standards gearbeitet wird, insbesondere bei der Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln, für die innerhalb der EU grundsätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt.
Die EURL unterstehen der Aufsicht der Europäischen Kommission (EC). Die EURL sind die Einrichtungen zwischen der EU-Kommission und den NRL in den Mitgliedsstaaten.
Grafik 1 zeigt diese Beziehung der Labore zueinander.
1 bildliche Darstellung der Beziehung der EC, EURL, NRL und Landesuntersuchungsämter in Deutschland
Revision der bisherigen Verordnung (EG) 882/2004
Die neue Verordnung (EU) 2017/625 löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab. Ziel der Revision ist eine Straffung und Vereinfachung des bisherigen Rechtsrahmens damit die risikoorientierte Kontrolle fortgeführt und verbessert werden kann. Weiter soll die Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten zur besseren Verfolgung von grenzübergreifenden Verstößen erhöht und ein verbesserter Wissensaustausch gewährleistet werden. Zukünftig werden auch die Bereiche Pflanzengesundheit, Pflanzenschutz und tierische Nebenprodukte in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Die am BfR aktiven NRL sind
- NRL für durch Lebensmittel übertragbare Viren
- NRL zur Überwachung von marinen Biotoxinen
- NRL für Campylobacter
- NRL für Escherichia coli einschließlich verotoxinbildende E. coli
- NRL für Listeria monocytogenes
- NRL für Trichinella
- NRL für Antibiotikaresistenz
- NRL für Salmonella
- NRL für koagulasepositive Staphylokokken einschließlich Staphylococcus aureus
- NRL für Mykotoxine und Pflanzentoxine in Lebens- und Futtermitteln
- NRL für halogenierte persistente organische Schadstoffe (POP) in Lebensmitteln und Futtermitteln
- NRL für Stoffe, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- NRL für tierische Proteine in Futtermitteln
- NRL für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung
- NRL für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen
Neben diesen auf EU-Recht basierenden NRL gibt es am BfR noch weitere Speziallaboratorien und Laboratorien mit Referenzfunktion. Dazu gehören das Referenzlaboratorium im Netzwerk Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung, die Zoonosenberichterstattung, die Konsiliarlaboratorien für Leptospiren, Vibrionen und Yersinien sowie das Speziallabor für Sporenbildner.
- Referenzlabor im Netzwerk Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
- Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung
- Konsiliarlabor für Leptospiren
- Konsiliarlabor für Vibrionen
- Konsiliarlabor Yersinien
- Speziallabor für Sporenbildner
Informationen des BMEL zur Verordnung (EU) 625/ 2017:
Rechtliche Grundlagen: