Gesundheitliche Risikobewertung von angereicherten Lebensmitteln

Angereicherte Lebensmittel sind Lebensmittel, denen bestimmte Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugesetzt wurden, so dass die Mengen dieser Stoffe deutlich über denen liegen, die natürlicherweise in dem jeweiligen Lebensmittel vorkommen. Die häufigsten Zusätze in angereicherten Lebensmitteln sind Vitamine und Mineralstoffe. Zu den bekanntesten Produkten gehören z. B. Fruchtsäfte, die mit den Vitaminen A, C und E angereichert sind und jodiertes Speisesalz.

Die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen kann in bestimmten Fällen Defizite der Nährstoffaufnahme ausgleichen. Eine übermäßige Zufuhr an Vitaminen und Mineralstoffen kann jedoch auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Verbindliche Höchstmengen für den Zusatz von Mikronährstoffen zu Lebensmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Das BfR hat Höchstmengen für die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln vorgeschlagen.

Darüber hinaus werden Lebensmitteln zum Teil auch sonstige Stoffe mit physiologischer Wirkung zugesetzt. Zu diesen Stoffen zählen z. B. essentielle FettsäurenAminosäuren, sekundäre Pflanzenstoffe/Pflanzenextrakte, so genannte probiotische Bakterien oder Ballaststoffe/Präbiotika. Derartige Produkte sind z. B. mit Omega-3-Fettsäuren angereichertes Brot sowie Margarine mit Phytosterinen.

Lebensmittel werden mit diesen Stoffen angereichert, weil sich daraus ein höherer gesundheitlicher Nutzen des Lebensmittels ergeben soll. Angereicherte Lebensmittel werden oft entsprechend beworben (siehe Health Claims). Für viele dieser Zusätze existieren bisher keine wissenschaftlichen Studien, die den gesundheitlichen Nutzen belegen.

Rechtliche Grundlagen

Für angereicherte Lebensmittel gelten nachfolgende rechtliche Grundlagen:

Die Voraussetzungen für den Zusatz von Nähr- und sonstigen Stoffen zu Lebensmitteln sind in der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 geregelt. Allerdings weist die Verordnung bislang noch Regelungslücken bei der Verwendung von anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung auf. Auch ist die in der Verordnung vorgesehene EU-weite Festsetzung von einheitlichen Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs noch nicht erfolgt.



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