Fragen und Antworten zu Pflanzensterinen

FAQ des BfR vom 25. Juni 2007

Auf dem deutschen Markt werden Lebensmittel angeboten, die mit Pflanzensterinen angereichert sind. Die Lebensmittel sollen dazu beitragen, erhöhte Cholesterinspiegel zu senken. Das derzeitige Angebot im Handel umfasst Margarine, aber auch Milchprodukte, Käse und Brot. Die Europäische Kommission hat den Zusatz von Pflanzensterinen auch für Fruchtgetränke auf Milchbasis, Sojagetränke, Gewürze und Salatsoßen zugelassen. Der Zusatz der Pflanzensterine muss auf der Packung gekennzeichnet sein. Der Gehalt an Sterinen ist begrenzt, damit die tägliche Aufnahme aus solchen Produkten drei Gramm nicht überschreitet und mögliche unerwünschte gesundheitliche Wirkungen ausgeschlossen sind. Weil Pflanzensterine die Aufnahme von Vitaminen einschränken können, wird auf den Packungen empfohlen, entsprechend mehr Obst und Gemüse zu essen. Kinder unter fünf Jahren, Schwangere und Stillende sollten die angereicherten Lebensmittel trotzdem nicht essen. Wer Cholesterin senkende Medikamente einnimmt, sollte den Verzehr mit dem Arzt abstimmen.

Ob die Hinweise auf den Packungen von den Verbrauchern wahrgenommen und befolgt werden und ob die mit Pflanzensterinen angereicherten Lebensmittel ihre eigentliche Zielgruppe - Personen mit erhöhten Cholesterinwerten - erreichen, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der Länder und ihrem Bundesverband (vzbv) untersucht. Die Ergebnisse der Studie zum Verbraucherverhalten sind in der Reihe BfR-Wissenschaft veröffentlicht und stehen auf der Homepage unter dem Menupunkt „Publikationen“ zur Verfügung. Im Folgenden hat das BfR häufig gestellte Fragen und Antworten zu Pflanzensterinen und ihrem Einsatz in Lebensmitteln zusammengestellt.

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