BfR-Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe

Zusatzstoffe in Lebensmitteln sind beispielsweise künstliche Süßstoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Säuerungsmittel, Emulgatoren, Stabilisatoren oder Backtriebmittel. Grundsätzlich dürfen in der EU nur zugelassene Zusatzstoffe verwendet werden. Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 dürfen Lebensmittelzusatzstoffe nur dann zugelassen werden, wenn sie bei der vorgeschlagenen Dosis für die Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit von Zusatzstoffen, Aromastoffen und Verarbeitungshilfsstoffen wird durch verschiedene nationale und internationale Institutionen und Expertengremien bewertet (auf EU-Ebene durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA). Das BfR ist in Deutschland für die gesundheitliche Risikobewertung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromastoffen und technischen Hilfsstoffen zuständig.

Aufgaben der BfR-Kommission

Die Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe berät das Bundesinstitut für Risikobewertung zu Fragen, die in den Bereich der Risikobewertung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromastoffen und Verarbeitungshilfsstoffen fallen. Verarbeitungshilfsstoffe werden auch als technische Hilfsstoffe bezeichnet.

Mitglieder der BfR-Kommission

Die BfR-Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe wurde wegen des reduzierten Beratungsbedarfs des BfR zu diesem Thema in der Berufungsperiode 2022-2025 vorerst nicht erneut berufen. Das BfR wird bei Bedarf zu speziellen Fragestellungen einzelne oder mehrere Experten zu Expertengesprächen einladen und so auf eine externe Expertise zugreifen.

Protokoll 10



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