Futtermittelzusatzstoff

Als Futtermittel wird die Nahrung von Nutztieren bezeichnet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) arbeitet nach dem „Farm-to-Fork“-Prinzip. Das Prinzip geht davon aus, dass Tiere gesunde Lebensmittel nur liefern können, wenn sie einwandfreies Futter erhalten. Vor diesem Hintergrund bewertet das BfR die Unbedenklichkeit von Futtermitteln, insbesondere das Vorkommen unerwünschter Stoffe in Futtermitteln, die Unbedenklichkeit von Futtermittelzusatzstoffen und von gentechnisch veränderten Futtermitteln.

Futtermittelzusatzstoffe sollen zum Beispiel Mangelerscheinungen bei Tieren vorbeugen, bessere Erträge erzielen oder Futtermittel haltbarer machen. Sie dürfen nur verwendet werden, sofern eine entsprechende Zulassung erteilt wurde.

Für die Vermarktung von Futtermitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, GVO enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, gelten in der Europäischen Union besondere Rechtsvorschriften. Danach darf von ihnen kein höheres gesundheitliches Risiko ausgehen, als von vergleichbaren konventionellen Futtermitteln.

Die BfR-Kommission für Futtermittel und Tierernährung unterstützt das BfR bei seiner Aufgabe, Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe hinsichtlich ihrer Sicherheit für das Tier, den Anwender sowie die Verbraucher von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu bewerten. Die Arbeitsergebnisse der Kommission dienen auch als Entscheidungshilfe für die Überwachungsbehörden der Länder bei den ihnen obliegenden Aufgaben im Rahmen der Futtermittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Stellungnahmen 3





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