Arbeitsschwerpunkte des NRL für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Zu den Tätigkeiten des Nationalen Referenzlabors für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung im BfR gehören:

  • die Zusammenarbeit mit dem EU Referenzlabor und die Weitergabe der Informationen vom EU-Referenzlabor an die zuständigen amtlichen nationalen Laboratorien und Behörden,
  • die Zusammenarbeit mit den Laboratorien, die in Deutschland mit der Analytik von Zusatzstoffen im Rahmen der amtlichen Kontrollen beauftragt sind,
  • die Entwicklung und Validierung von Analyseverfahren,
  • die Durchführung von vergleichenden Tests zwischen den amtlichen nationalen Laboratorien,
  • wissenschaftliche und technische Unterstützung bei der Umsetzung der Kontrollpläne.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Futtermittelzusatzstoffen müssen Antragsteller eine Methode zur Analyse des jeweiligen Futterzusatzstoffes in Futtermitteln und gegebenenfalls auch dessen Rückständen und/oder Metaboliten in Lebensmitteln einreichen. Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission regelt die Pflichten und die Aufgaben des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums in Bezug auf Anträge auf Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen.

Für die Evaluierung dieser Verfahren ist das Gemeinschaftliche Referenzlaboratorium (CRL) in Geel zuständig und wird dabei von einem Verband nationaler Referenzlaboratorien unterstützt.

Von Deutschland wurden folgende Laboratorien benannt:

  • das Schwerpunktlabor Futtermittel des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Oberschleißheim
  • die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Speyer, Speyer
  • die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft, Fachbereich 8 - Landwirtschaftliches Untersuchungswesen, Leipzig
  • die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL), Abteilung Untersuchungswesen, Jena

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
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