Gesundheitliche Bewertung von Futtermitteln

Tiere können nur gesunde Lebensmittel liefern, wenn sie einwandfreies Futter erhalten. Das BfR bewertet daher die Unbedenklichkeit von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen.

Das BfR arbeitet im Bereich „Futtermittel“ nach dem so genannten „Farm-to-Fork“-Prinzip: Gesunde Lebensmittel können Tiere nur liefern, wenn sie einwandfreies Futter erhalten. Daher wird der Weg von der Tierhaltung („farm“) bis auf den Teller („fork“) der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigt.

Was macht das BfR?

Um die Sicherheit von Futtermitteln zu gewährleisten, bewertet das BfR Futtermittel hinsichtlich ihrer

  • Inhaltsstoffe
  • Zusatzstoffe
  • Kontaminanten, d.h. unerwünschte Stoffe, die aus der Umwelt oder im Laufe des Herstellungsprozeses in das Futtermittel gelangt sind
  • und ob sie gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten

Futtermittelzusatzstoffe

Futtermittelzusatzstoffe werden Futtermitteln zugesetzt, um

  • Schmackhaftigkeit, Fließfähigkeit, Stabilität oder Lagerfähigkeit positiv zu beeinflussen
  • die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv zu beeinflussen
  • den Bedarf der Tiere an bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen zu decken (z.B. Spurenelemente und Vitamine)
  • die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv zu beeinflussen oder
  • die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv zu beeinflussen.

Kontaminanten in Futtermitteln

Schadstoffe in Futtermitteln werden als „unerwünschte Stoffe“ oder Kontaminanten bezeichnet. Sie können sowohl umweltbedingt, aber auch prozessbedingt im Verlauf der Futtermittelproduktion in die Produkte gelangen.

Man spricht von „unerwünschten Stoffen in Futtermitteln“, wenn diese in und/oder auf einem zur Tierernährung bestimmten Erzeugnis vorhanden sind und eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellen oder die tierische Erzeugung beeinträchtigen können.

Das Vorkommen unerwünschter Stoffe in Futtermitteln lässt sich nicht völlig ausschließen. Weil die unerwünschten Stoffe vom Nutztier mit den Futtermitteln aufgenommen und über das Nutztier in die Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Eier gelangen können, muss das gesundheitliche Risiko, welches von diesen Stoffen oder Erzeugnissen sowohl für das Tier als auch für den Verbraucher ausgeht, bewertet werden.

Rechtsvorschriften für Futtermittelzusatzstoffe

Futtermittelzusatzstoffe sind definiert als Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine so genannten Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden.

Futtermittelzusatzstoffe dürfen nur in Verkehr gebracht, verarbeitet oder verwendet werden, wenn eine entsprechende Zulassung erteilt wurde. Dies und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln ist EU-weit einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung geregelt.

Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Futtermittel (GV0)

Für die Vermarktung von Futtermitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, gilt in der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über generisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (PDF-Datei, 229,17 KB). Danach müssen diese ebenso unbedenklich sein wie vergleichbare konventionelle Futtermittel.

Stellungnahmen 17


Mitteilungen 2


Positionspapiere 1






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