Einsatz des Futterzusatzstoffes Avoparcin wird europaweit verboten
24/1996, 20.12.1996
Europäische Union schließt sich der gesundheitlichen Bewertung des BgVV an
Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat den Einsatz des Futterzusatzstoffes Avoparcin ab April 1997 europaweit verboten. Sie schließt sich damit der Bewertung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, an, das wiederholt massive Bedenken gegen eine weitere Verwendung geäußert hatte. In Deutschland ist der Einsatz von Avoparcin durch eine Dringlichkeitsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) bereits seit Anfang des Jahres verboten. In einem umfangreichen Gutachten hatte sich das BgVV zuvor gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut für das Verbot ausgesprochen.
Avoparcin gehört zur Gruppe der Glykopeptid-Antibiotika, die auch in der Humanmedizin eingesetzt werden. BgVV und RKI vertreten die Auffassung, daß die Anwendung von Glykopeptid-Antibiotika in der Tierernährung die Gefahr einer Einschränkung von Therapiemöglichkeiten in der Humanmedizin durch die Ausbreitung der Glykopeptid-Resistenz birgt. Entsprechende Hinweise hatten u.a. Untersuchungsergebnisse des Robert Koch-Instituts gegeben.
Auf Initiative des BgVV veranlaßte die Bundesrepublik die zuständigen Gremien der Europäischen Union deshalb bereits 1994, die europaweite Zulassung von Avoparcin zu überprüfen. Die Einwände der Bundesrepublik wurden von der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten und der Kommission der EU zunächst als nicht relevant eingeschätzt. Im Mai 1995 setzte Dänemark die Zulassung für Avoparcin in einem nationalen Alleingang aus. Im Juni 1995 veranstaltete das BgVV gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut eine wissenschaftliche Anhörung mit führenden Experten, um zu klären, inwieweit die vorliegenden Daten den Verdacht der Ausbildung von Kreuzresistenzen belegen.
Obwohl die Anhörung keine konkreten Hinweise für eine Gefährdung des Menschen durch die Resistenzausbreitung über Bakterien vom Tier auf menschenpathogene Erreger ergab, empfahlen BgVV und RKI dem BMELF unter Einbeziehung zusätzlicher Daten aus dem skandinavischen Raum aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes das Verbot von Avoparcin. Seit Januar 1996 darf Avoparcin in Deutschland nicht mehr angewandt werden.
Nachdem der Wissenschaftliche Ausschuß der EU die Begründung der Bundesrepublik Deutschland zur Aussetzung der Zulassung von Avoparcin zunächst mit großer Mehrheit zurückgewiesen hatte, sprach sich der Ständige Futtermittelausschuß auf Vorschlag der Kommission nun für ein EU-weites Verbot aus. Ab April 1997 darf Avoparcin damit auch in den übrigen Ländern der europäischen Union nicht mehr angewandt werden.
Das BgVV vertritt die Ansicht, daß über Avoparcin hinaus Antibiotika grundsätzlich dann als Futterzusatzstoffe verboten werden sollten, wenn sie gleichzeitig in der Humanmedizin angewandt werden und zu Kreuzresistenzen führen.