Bewertung von Kontaminanten in Lebensmitteln
Mitunter gelangen aufgrund von Umwelteinflüssen und Verarbeitungsprozessen unerwünschte Stoffe ins Lebensmittel. Das BfR bewertet diese Stoffe hinsichtlich ihres Gesundheitsrisikos.
Unerwünschte Stoffe bezeichnet das BfR als Kontaminanten. Dabei handelt es sich um Stoffe, die einem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt werden. Sie können bei der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung eines Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden sein.
Unterschied zwischen Kontaminanten und Rückständen
Im Unterschied zu Rückständen sind Kontaminanten per se als unerwünschte Stoffe anzusehen. Zu den Kontaminanten gehören unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle (Blei, Cadmium und Quecksilber), Dioxine und Furane, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Biotoxine wie Mykotoxine, Marine Biotoxine, Pflanzengifte sowie herstellungsbedingte Toxine wie Acrylamid.
Bedeutung für die Gesundheit des Verbrauchers
Zum Schutz der Gesundheit des Verbrauchers ist es unerlässlich, den Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln auf toxikologisch vertretbare Werte zu begrenzen bzw. so weit wie technisch möglich zu minimieren. Zu diesem Zweck bewertet das BfR das gesundheitliche Risiko, das von Kontaminanten in Lebensmitteln ausgeht.
Rechtliche Grundlage
Als rechtliche Grundlagen gelten für die Kontaminanten in Lebensmitteln die Bestimmungen der:
- Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. EU L 364, vom 20.12.2006, S. 5-24)
Insbesondere geht es dabei um die Beurteilung vorgeschlagener Höchstgehalte von Kontaminanten und unerwünschten Stoffen in der Lebensmittelkette, die wegen ihrer Giftigkeit oder ihres möglichen Vorkommens in der Nahrungskette entweder für den Verbraucher oder das landwirtschaftliche Nutztier relevant sind.
Darüber hinaus forscht das BfR selbst zur Bewertung der gesundheitlichen Risiken für den Menschen und das Nutztier beim Übergang („carry over“) von unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen aus dem Futter in das Lebensmittel liefernde Tier bzw. in die erzeugten Lebensmittel.
BfR-Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage des Verbraucherschutzes
Die Arbeitsergebnisse des BfR stellen eine Grundlage für Entscheidungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie der Überwachungsbehörden der Länder im Rahmen der ihnen zugesprochenen Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.
Sie spiegeln den aktuellen Wissensstand insbesondere in den Bereichen Toxikologie, chemische Analytik, Tierernährung sowie Lebensmittel- und Futtermitteltechnologie wider.