Transport von verpackten Gütern auf See
Für einen sicheren Seetransport müssen Gefahrgüter richtig eingestuft werden, um die sachgerechte, sichere Verpackung zu wählen und mögliche Risiken angemessen zu kommunizieren. Für letzteres dient unter anderem die Kennzeichnung der Gefahrgutverpackungen.
Die Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln sind im International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Code) festgelegt, der regelmäßig aktualisiert wird. Sie entsprechen überwiegend den internationalen Empfehlungen der Vereinten Nationen in den Modelvorschriften. Zusätzlich bestehen jedoch spezielle Regeln, die sich durch die Besonderheiten des Seeverkehrs ergeben. Gesonderte Regelungen bestehen für Fähren.
Der IMDG Code schreibt Eigenschaften für Verpackungen fest, die für den Seetransport notwendig sind. Für Prüfungen und entsprechende Auskünfte ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig, die in Bezug auf die gesundheitsgefährlichen Eigenschaften in enger Abstimmung mit dem BfR steht.
Spezielle Regeln
Von der Einstufung und Kennzeichnung verpackter gefährlicher Güter werden im Seeverkehr weitere Anforderungen und Empfehlungen für eine sichere Beförderung abgeleitet. Ferner zu beachten sind Vorschriften zur Sicherheit beim Umgang mit begasten Containern.
Publikationen
Mazurek N, Boje-Haderer R, Krätke R, Container transport - the backbone for smooth running international trade in goods. In: Food and feed safety in times of global trade, BfR-Wissenschaftsreihe, 2019