Rechtliche Umsetzung der Modellvorschriften

Die Modellvorschriften der UN sind so gestaltet, dass eine direkte Übernahme in nationale oder sektorale Regelwerke (also zum Beispiel für den europäischen Straßenverkehr) möglich ist. Gleichzeitig bleibt ausreichende Flexibilität erhalten, um in den spezifischen Regelwerken erforderliche Ergänzungen zu ermöglichen.

RID / ADR / ADN / IMDG

Für den Verkehr auf Straße, Schiene und Binnengewässern werden die Modellvorschriften in verkehrsträgerspezifische Regelwerke übernommen, die auch untereinander international abgestimmt werden:

  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) und
  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN).

Für den Transport verpackter Güter im Seeverkehr werden die Modellvorschriften durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Code) überführt und durch schifffahrtspezifische Aspekte ergänzt.

Dies gewährleistet eine weitgehende Übereinstimmung für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter beim Transport über sehr weite Strecken und beim Umladen von einem Transportmittel auf ein anderes.

Nationale Umsetzung der Regelungen

Durch die nationalen Vorschriften werden die internationalen Regelungen in deutsches Recht übernommen und Regelungen zu Zuständigkeiten, Pflichten, Ordnungswidrigkeiten und Ausnahmen erlassen.

Einen umfassenden Überblick gibt die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).


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