Selten, aber gefährlich: Lebensmittelvergiftungen durch Clostridium botulinum
25/2001, 10.09.2001
Neues Merkblatt des BgVV mit Verbraucher-Tipps hilft Erkrankungen zu vermeiden
Erst kürzlich ging die Meldung durch die Medien: In
Säuglingsnahrungspulver aus Irland waren Clostridium botulinum-Keime
nachgewiesen worden. Die Gesundheitsbehörden warnten vor dem Verzehr der
Produkte, weil der Erreger schwere Lähmungen der Muskulatur verursachen
kann. Lebensmittelvergiftungen durch Clostridium botulinum sind in
Deutschland relativ selten. Wegen der hohen Sterblichkeitsrate ist der
Botulismus trotzdem ein ernst zu nehmendes gesundheitliches und
lebensmittelhygienisches Problem. Keime von Cl. botulinum kommen
weltweit vor. Sie stellen erst dann eine Gefahr dar, wenn sie sich im
Lebensmittel vermehren und dabei Gifte bilden. Bei welchen Lebensmitteln
man mit Clostridien rechnen muss und was man tun kann, um Infektionen zu
vermeiden, darüber informiert ein neues Merkblatt des Bundesinstituts
für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.
Die Erkrankung, die durch das Gift von Cl. botulinum verursacht wird,
heißt Botulismus, nach „botulus“, dem lateinischen Wort für Wurst. In
Abhängigkeit von der aufgenommenen Giftmenge kommt es bei einer
Botulismus-Erkrankung nach 12 bis 36 Stunden zu Übelkeit, Durchfall oder
Verstopfung und zu neurologischen Symptomen. Die schnell fortschreitende
Lähmung der Atemmuskulatur ist eine der gefürchtetsten
Folgeerscheinungen. Botulismus-Patienten gehören umgehend in ärztliche
Behandlung und intensivmedizinische Betreuung.
Cl. botulinum liebt eine sauerstofffreie Umgebung. In vakuumverpackten
Lebensmitteln, wie Räucherfisch und Wurstwaren, kann sich der Keim
deshalb gut vermehren. Da Temperaturen zwischen 1-7°C die Keimvermehrung
aber verhindern können, ist es wichtig, vakuumverpackte Lebensmittel
konsequent zu kühlen.
Auch Temperaturen über 100°C mögen die Clostridien nicht. Wer Fleisch
oder Gemüse selber „einweckt“, sollte die Lebensmittel grundsätzlich
zweimal erhitzen. Temperaturen über 100°C werden beim Einwecken nämlich
nicht erreicht. Eventuell ausgekeimte Sporen kann man aber mit der
zweiten Erhitzung inaktivieren.
Eine Sonderform des Botulismus ist der bereits erwähnte
Säuglingsbotulismus. Er kann bei Kindern im ersten Lebensjahr –
besonders während der ersten sechs Lebensmonate – auftreten. In diesem
Alter kann Cl. botulinum den Darm besiedeln, dort auskeimen und Gift
bilden. Das Gift kann schließlich zu der gefürchteten Lähmung der
Atemmuskulatur und damit zum Tod führen. Eine bekannte Quelle für
Säuglingsbotulismus ist Honig. Fälle von Säuglingsbotulismus sind in
Deutschland Gott sei Dank sehr selten. Trotzdem empfiehlt das BgVV aus
Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes, Kindern unter einem Jahr
und insbesondere Säuglingen keinen Honig zu füttern.
Das Merkblatt wurde unter Mitwirkung des Robert Koch-Instituts
erarbeitet. Es ist kostenlos und kann in der Pressestelle des BgVV
schriftlich bestellt oder auf der Website unter www.bgvv.de (Stichwort:
Publikationen/Merkblätter) eingesehen werden.