BgVV rät zur Zurückhaltung beim Verzehr von Pistazien
23/1997, 16.09.1997
Belastung mit Aflatoxinen teilweise deutlich über den erlaubten Höchstmengen
Pistazien sind zum Teil weit über der zulässigen Höchstmenge mit giftigem Aflatoxin belastet. Das haben neue Untersuchungen des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, ergeben. Bei den Proben, die 1997 im Rahmen eines orientierenden Untersuchungsprogramms im Einzelhandel gezogen wurden, überschritten die Aflatoxin-Gehalte die in Deutschland erlaubte Höchstmenge von 2 µg (Aflatoxin B1)/kg Lebensmittel zum Teil deutlich. Die Werte lagen zwischen 5 und 36 µg/kg. Weitere Untersuchungsergebnisse liegen aus den Jahren 1995 und 1996 vor. Alle belasteten Proben, deren Ursprungsland bekannt ist, stammen aus dem Hauptimportland Iran. Da eine Herkunftsbezeichnung nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz für die Produkte nicht vorgeschrieben ist, hat der Verbraucher keine Möglichkeit, diese Produkte zu meiden. Das BgVV rät deshalb aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes zur Zurückhaltung beim Kauf und Verzehr von Pistazien ohne Herkunftsbezeichnung. Ob auch Produkte aus anderen Erzeugerländern mit Aflatoxin belastet sind, kann erst dann eindeutig gesagt werden, wenn weitere Untersuchungsergebnisse, aus einer derzeit am BgVV laufenden Studie, vorliegen.
Aflatoxine sind erbgutschädigende und krebserzeugende Substanzen aus der Gruppe der Mykotoxine, die als natürliche Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen gebildet werden. Pistazien können, abhängig von der Qualität der Produktions- und Lagerbedingungen, durch Schimmelbefall mit diesen Toxinen kontaminiert werden. Einmal vorhandene Aflatoxine können durch eine nachträgliche Behandlung nicht entfernt werden. Da der Verbraucher Aflatoxin-belastete Pistazien nicht erkennen kann, müssen derartige Kontaminationen von vornherein vermieden werden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat auf die Aflatoxin-Belastungen mit einem befristeten Importverbot für Pistazien aus dem Iran reagiert.
Auf das Problem der Aflatoxin-Belastung hat das BgVV in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen. Bereits 1995 wurden Pistazien im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings auf den Gehalt an Aflatoxin untersucht. Damals lag der Gehalt bei 14 von 19 Proben über der Höchstmenge. Im Extremfall wurde das 70fache des Wertes erreicht. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden die zuständigen Behörden des Erzeugerlandes informiert und aufgefordert, auf eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen hinzuwirken. Die Ergebnisse aus dem Lebensmittel-Monitoring 1996 zeigen, daß sich die Belastungssituation kaum gebessert hat. Erneut lagen die Aflatoxin-Gehalte in 6 von 9 Proben aus dem Groß- und Einzelhandel mit 2,3 bis 77 µg/kg über der Höchstmenge.
In Rahmen von Routine- und Sonderaktionen sowie im bundesdeutschen Lebensmittel-Monitoring werden Pistazien weiterhin auf ihre Aflatoxin-Gehalte untersucht, um zu überprüfen, ob eine Reduzierung der Kontamination erreicht wurde und die Höchstmengen eingehalten werden.