Gesundheitliche Bewertung von diätetischen Lebensmitteln

Diätetische Lebensmittel sind Lebensmittel, die den besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Personengruppen entsprechen, sich für den angegebenen Ernährungszweck eignen und sich deutlich von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden müssen (§ 1 Abs. 1 und 2 DiätVO).

Neben allgemeinen Regelungen enthält die DiätVO auch Sondervorschriften für bestimmte Gruppen diätetischer Lebensmittel, wie z.B. Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder. Die Gruppen diätetischer Lebensmittel, für die spezielle Vorschriften bereits erlassen sind bzw. für die Einzelregelungen getroffen werden sollen, sind in Anlage 8 zu § 4a Abs. 1 DiätVO gelistet.

Bestimmte diätetische Lebensmittel unterliegen einem Anzeigeverfahren nach § 4a DiätVO. Für diese Aufgabe ist seit dem 1. November 2002 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig.

Aufgabe des BfR

Das BfR beschäftigt sich mit den Ernährungserfordernissen von bestimmten Peronengruppen, wie beispielsweise Diabetikern.

Aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes empfiehlt das BfR keine speziellen diätetischen Lebensmittel für Personen mit Diabetes mellitus. Dieser Empfehlung ist das Bundesministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) gefolgt und hat die Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) 2010 entsprechend angepasst.

 

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