Muttermilch
Im ersten Lebenshalbjahr soll die Säuglingsernährung ausschließlich mit Muttermilch oder alternativ mit Muttermilchersatzprodukten erfolgen. Auch nachdem begonnen wurde, Beikost zu füttern (frühestens ab dem fünften Lebensmonat, spätestens ab dem siebenten Lebensmonat), kann und soll weiter gestillt werden. Beim Stillen nach Bedarf wird ausreichend Muttermilch für ein oder gegebenenfalls auch mehrere Kinder gebildet.
Nach der Geburt des Kindes bilden die mütterlichen Brustdrüsen für zwei bis drei Tage das Kolostrum (Vormilch), danach die Übergangsmilch und schließlich ca. zwei Wochen nach der Geburt die reife Muttermilch.
Die besonderen Inhaltsstoffe der Muttermilch bewirken eine verminderte Anfälligkeit des Kindes für Infektionen und eine langfristige Prägung des Immunsystems, so dass immunologisch vermittelte Krankheiten des Kindes- und Erwachsenenalters wie Diabetes mellitus und Zöliakie bei ehemals Gestillten weniger häufig auftreten. In Abhängigkeit von der Stilldauer neigen mit Muttermilch ernährte Kinder im späteren Alter auch weniger zu Übergewicht als nicht oder nur kurz gestillte Säuglinge.
Das BfR ist Sitz der Nationalen Stillkommission, die die Bundesrepublik in Fragen der Stillförderung und der Beseitigung von Stillhindernissen berät.