Zentralabteilung
Die Zentralabteilung ist der Serviceleister für alle Fachabteilungen des Instituts, sie sorgt für die Infrastruktur, die Personalrekrutierung, die Betreuung der Beschäftigten in Personalangelegenheiten, die Steuerung und Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben, die Ausstattung und den organisatorischen und technischen Unterhalt der Räume und des Institutsgeländes sowie für die Informationstechnologie des BfR.
Die Abteilung gibt organisatorische Regelungen für das Institut heraus und schließt Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat sowie Verträge mit externen Dienstleistungsfirmen. Außerdem steuert und koordiniert die Zentralabteilung den Personalbedarf des Instituts entsprechend den im Haushaltsplan zugewiesenen Stellen.
Gleichzeitig ist die Zentralabteilung verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regeln. Das gilt insbesondere im Personalbereich für Beamten-, Tarif- und Arbeitsrecht, im Haushalt für die Vorschriften des Haushaltsrechts sowie in der Beschaffung für die Vergabevorschriften im öffentlichen Dienst. Arbeitsrechtsstreitigkeiten führt das Personalreferat, Rechtsstreitigkeiten mit Externen das Justitiariat.
Die Zentralabteilung arbeitet im BMEL mit der dortigen Verwaltungsabteilung zusammen.
Zur Abteilung 1 gehören folgende Unterabteilungen: