Verfahren zur Genehmigung weiterer Anwendungen zugelassener Pflanzenschutzmittel

Die Genehmigung der Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel in einem neuen Anwendungsgebiet ist ein spezielles Verfahren. Es zielt hauptsächlich darauf, Pflanzenschutzmittel für sogenannte Lückenindikationen verfügbar zu machen.

Pflanzenschutzmittel für „Lückenanwendungen“

Bei Lückenindikationen handelt es sich um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Kulturen, die nur in geringem Umfang angebaut werden, oder um die Bekämpfung von Schaderregern, die nur in einer geringen regionalen Ausbreitung auftreten. Durch ein besonderes Verfahren wird die reguläre Zulassung der Pflanzenschutzmittel ergänzt, um Pflanzenschutz auch in den Kulturen und für die Einsatzzwecke zu ermöglichen, bei denen dies für die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln aufgrund der geringen Einsatzmengen kommerziell nicht von Interesse ist.

Antragsstellung

Anträge zur Genehmigung weiterer Anwendungen zugelassener Pflanzenschutzmittel können neben den Produktherstellern auch andere stellen, die im öffentlichen Interesse handeln.

Die Genehmigung der Anwendung in Deutschland erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Beteilung des Julius Kühn-Instituts (JKI), des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die Teilbewertungen im Rahmen ihrer gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten durchführen. Die Bewertungen werden speziell für die zusätzlich beantragten Anwendungen durchgeführt und bauen auf den vorliegenden Bewertungen für die Zulassung des Pflanzenschutzmittels auf.

Hierzu werden vom BfR spezielle Bewertungen durchgeführt:

  • zum Rückstandsverhalten der Wirkstoffe und/oder ihrer Abbauprodukte in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und bei Bedarf
  • zur Exposition von Anwendern und unbeteiligten Dritten

 Die Ergebnisse der BfR-Bewertung werden vom BVL im Genehmigungsbescheid verbindlich umgesetzt.


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