Toxikologische Bewertung von Pflanzenschutzmitteln

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist es unerlässlich, dass das Präparat bei sachgemäßer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat. Zum Nachweis hierfür müssen vom Hersteller grundsätzlich folgende toxikologische Studien vorgelegt werden:

  • Studien zur akuten Toxizität (oral, dermal, inhalativ)
  • Studien zur Reizung der Haut und der Augen
  • Studien zur Sensibilisierung über die Haut

 Aufgabe des BfR

Das BfR bewertet die toxikologischen Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln. Basierend auf den Ergebnissen verschiedener Studien bewertet das BfR mögliche gesundheitliche Schadwirkungen durch die Produkte. Zusätzlich berücksichtigt das BfR insbesondere längerfristige toxikologische Eigenschaften der Wirkstoffe und anderer Inhaltsstoffe, die nicht direkt mit dem Präparat untersucht wurden. Hierzu gehören z. B. mögliche fortpflanzungsgefährdende oder krebserzeugende Eigenschaften.

Vorschläge zur Einstufung und Kennzeichnung

Im Ergebnis der toxikologischen Bewertung erarbeitet das BfR Vorschläge zur Einstufung und Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel. Die Einstufung und Kennzeichnung dient der Beschreibung der von diesen Präparaten möglicherweise ausgehenden Gefahren. Außerdem werden entsprechende Sicherheitshinweise und ggf. Auflagen abgeleitet, die für einen sicheren Umgang mit den Produkten notwendig sind.

Den entsprechenden Präparaten werden dabei - wenn erforderlich - EU-weit standardisierte Risiko-(R-Sätze) und Sicherheitssätze (S-Sätze) zugeordnet. Ab 2015 werden es nach GHS (Globales Harmonisiertes System) weltweit harmonisierte Gefahrenhinweise (H - Hazard statements) bzw. Sicherheitshinweise (P - Precautionary statements) sein.


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