Sonstige Verfahren

Das BfR ist gemäß den gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten im Bereich Pflanzenschutz auch an nachfolgenden Verfahren beteiligt und führt Bewertungen und Abschätzungen möglicher schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung der Stoffe oder Zubereitungen durch.

Listung von Pflanzenstärkungsmittel

Bei Pflanzenstärkungsmitteln handelt es sich zum einen um Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schadorganismen zu erhöhen oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Zum anderen um Stoffe und Zubereitungen, die für die Anwendung an abgeschnittenen Zierpflanzen außer Anbaumaterial (z.B. Stecklinge) bestimmt sind. Die Stoffe oder Zubereitungen müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, in eine Liste beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgenommen sein.

Listung von Zusatzstoffen

Bei Zusatzstoffen handelt es sich um Stoffe oder Zubereitungen, die zusammen mit Pflanzenschutzmitteln angewendet werden, um deren Eigenschaften oder Wirkungen zu verändern, z.B. die Benetzung der Blattoberflächen zu verbessern oder die Schaumbildung zu reduzieren. Zusatzstoffe müssen ebenfalls, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, in eine Liste beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgenommen sein.


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