Risikobewertungen des BfR von nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmitteln

Die Lebensmittelüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer. Diese kontrollieren somit die Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln. Die erhobenen Daten werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gesammelt, verwaltet und veröffentlicht.

Werden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln gefunden, die die geltenden Höchstgehalte überschreiten, dürfen diese Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden.

Überschreiten die Rückstände darüber hinaus auch die toxikologischen Grenzwerte, insbesondere die Akute Referenzdosis (ARfD), so muss umgehend darüber entschieden werden, ob Verbraucher in Gefahr sind und ob eine Rückrufaktion oder eine Meldung im Europäischen Schnellwarnsystem (sogenanntes Rapid Alert System, RASFF) erforderlich ist. In diesen Fällen wird häufig das BfR aufgefordert, das konkrete gesundheitliche Risiko für Verbraucher zu bewerten, das von diesen belasteten Lebensmitteln ausgeht.

BfR-Stellungnahmen zu Rückständen, die bei Lebensmitteluntersuchungen aufgefallen sind, können von dieser Seite heruntergeladen werden.



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