Lebensmittelzusatzstoffe sind gesundheitlich unbedenklich


06/1997, 10.03.1997


Gefälschte Listen verunsichern die Verbraucher


In einer anonymen „Liste der Lebensmittelfarben und Zutaten“ werden Lebensmittelzusatzstoffe als „bedenklich“, „gefährlich“ oder „krebserregend“ bewertet. Die Liste hat in jüngster Zeit zu Anfragen besorgter Bürger an das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin geführt. Das BgVV weist nachdrücklich darauf hin, daß in Deutschland eingesetzte Lebensmittelzusatzstoffe gesundheitlich unbedenklich sind. Ein Zusatzstoff darf bei der Herstellung von Lebensmitteln nur dann verwendet werden, wenn er hierfür zugelassen ist. Die Zulassung setzt voraus, daß der Stoff technologisch erforderlich und in den verwendeten Mengen weder gesundheitsschädlich noch gefährlich ist. Bei der anonymen Zusatzstoff-Liste handelt es sich offenkundig um eine Fälschung. Sie kursiert in dieser oder ähnlicher Form seit fast 20 Jahren. Das in der Liste benannte Villejuifer Krankenhaus-Forschungszentrum in Frankreich hat sich deutlich von dieser Liste distanziert.

Zu den Lebensmittelzusatzstoffen gehören z.B.

  • Konservierungsmittel, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen schützen,
  • Antioxidantien, die das Ranzigwerden von Fett oder die farbliche Veränderung von Lebensmitteln verhindern,
  • Säuerungsmittel, die den Säuregrad eines Lebensmittels erhöhen und/oder diesem einen sauren Geschmack verleihen,
  • Geliermittel, die Lebensmitteln durch Gelbildung eine festere Form verleihen, oder
  • Farbstoffe, die einem Lebensmittel Farbe geben oder Farbe wiederherstellen, die durch die Verarbeitung verlorengegangen ist.

Diese Stoffe werden also zugesetzt, um die Beschaffenheit von Lebensmitteln zu beeinflussen, bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen zu erzielen. Sie dürfen nur bis zu bestimmten Höchstmengen verwendet werden. Die Zulassung für einen Lebensmittelzusatzstoff wird in Deutschland durch das Bundesministerium für Gesundheit erteilt.

Wie alle Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile können auch Zusatzstoffe bei besonders empfindlichen Personen Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen. Lebensmittel, die Zusatzstoffe enthalten, müssen deshalb europaweit gekennzeichnet werden. In der Zutatenliste werden der Klassenname (z. B. Konservierungsmittel), die chemische Bezeichnung oder die sogenannte E-Nummer, die jeweils nur für einen Stoff vergeben wird, aufgeführt. Sensible Personen haben damit die Möglichkeit, Stoffe, auf die sie empfindlich reagieren, zu meiden.

In Deutschland wurden Lebensmittelzusatzstoffe in der Vergangenheit nur dann zugelassen, wenn sie sowohl gesundheitlich unbedenklich, als auch technologisch notwendig waren. Dieses Prinzip konnte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht durchgehalten werden, weil die technologischen Erfordernisse in jedem Land unterschiedlich sind. So könnte in Deutschland z. B. auf den Zusatz eines Konservierungsstoffes verzichtet werden, der in einem heißen, feuchten Land technologisch erforderlich ist. Dies hat zu einer Ausweitung der Zulassung und einer Zahl „neuer“ Lebensmittelzusatzstoffe auf dem Deutschen Markt geführt. Das vergleichsweise hohe deutsche Verbraucherschutzniveau ist dadurch nicht beeinträchtigt worden.


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