Bestrahlte Shrimps lassen sich sicher nachweisen


14/1995, 25.07.1995


Neue Methode steht der Lebensmittelüberwachung zur Verfügung


Bestrahlte Lebensmittel dürfen zur Zeit in Deutschland nicht vermarktet werden. Für eine Kontrolle benötigt die Lebensmittelüberwachung entsprechende Nachweisverfahren. Gemeinsam mit 23 nationalen und internationalen Laboratorien hat das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, eine Methode zum Nachweis einer Strahlenbehandlung von Shrimps in einem Ringversuch erfolgreich getestet.

Die Thermolumineszenz (TL)-Methode basiert auf der Analyse mineralischer Verunreinigungen, in diesem Fall von Sandpartikeln, die aus dem Darmtrakt der Tiere isoliert werden. Mit dem Verfahren kann eine Bestrahlung mit Dosen ab 1 kGy eindeutig nachgewiesen werden.

Die Thermolumineszenz (TL)-Methode wird in die Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes aufgenommen und steht damit der Lebensmittelkontrolle zur Verfügung.

Die Ergebnisse des Ringversuchs wurden unter dem Titel "An Interlaboratory Study on the Detection of Irradiated Shrimps by Thermoluminescence Analysis" als BgVV-Heft 03/1995 in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Das Heft richtet sich vorrangig an Anwender/innen der Methode und kann zum Preis von DM 15,-- bei der Pressestelle des BgVV bestellt werden.


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