Nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Beteilung des Julius Kühn-Instituts (JKI), des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die Teilbewertungen im Rahmen ihrer gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten durchführen. Hierbei werden die konkret beantragten Anwendungen unter Berücksichtigung des Schaderregerauftretens in Deutschland und des erforderlichen Einsatzes des Pflanzenschutzmittels zur Regulierung dieser Schaderreger bewertet.

BfR als Benehmensbehörde im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln

Das BfR als Benehmensbehörde erarbeitet hierbei die fachlichen Stellungnahmen zum gesundheitlichen Schutz der Verbraucher, der Anwender und unbeteiligter Dritter. Hierzu gehören insbesondere die Bewertungen

  • zur Toxikologie des Wirkstoffes und des Pflanzenschutzmittels
  • zur Exposition von Anwendern und unbeteiligten Dritten
  • zum Rückstandsverhaltens der Wirkstoffe und/oder ihrer Abbauprodukte in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs
  • zu den Analysenmethoden zur Überwachung von Rückständen in Lebensmitteln, in Körperflüssigkeiten und -geweben sowie in den Umweltkompartimenten

Die Benehmenserklärungen des BfR für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beinhalten, soweit erforderlich, Auflagen und Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der Verbraucher, der Anwender und unbeteiligter Dritter, die vom BVL im Zulassungsbescheid verbindlich umgesetzt werden.


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