Gesundheitliche Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln
Das BfR berät die Bundesregierung und die Länder zur Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in konzentrierter Form enthalten. Bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen nur Vitamine und Mineralstoffe verwendet werden, die im Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel aufgeführt sind und die den in Anhang II dieser Richtlinie angegebenen Formen entsprechen.
Nahrungsergänzungsmittel werden in dosierter Form, unter anderem in Form von Kapseln, Tabletten, Pulverbeuteln und ähnlichen lebensmitteluntypischen Darreichungsformen in abgemessenen kleinen Mengen angeboten. Sie müssen mit einer Angabe über die empfohlene tägliche Verzehrmenge versehen sein, um Überdosierungen der Konzentrate zu vermeiden.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel
Obwohl Nahrungsergänzungsmittel in Form von Tabletten, Dragees oder als Pulver angeboten werden, sind sie keine Arznei- sondern Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Als Lebensmittel müssen sie vor allem sicher sein und dürfen keine Nebenwirkungen haben.
Sie dürfen nicht dazu bestimmt sein, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten. Anders als Arzneimittel, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen, unterliegen Nahrungsergänzungsmittel nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für die Sicherheit der Produkte sind die Hersteller verantwortlich. Die Überwachung der auf dem Markt angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.
Bei normaler Ernährung überflüssig
Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Personen, die sich normal ernähren, in der Regel überflüssig. Bei ausgewogener Ernährung bekommt der Körper alle Nährstoffe, die er braucht. Auf der anderen Seite kann eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise nicht durch Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Fällen ist eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll, zum Beispiel mit Folsäure vor und in der frühen Schwangerschaft.
Welche Aufgaben erfüllt das BfR?
Im Rahmen seiner Aufgaben zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bewertet das BfR Nahrungsergänzungsmittel, die von den gesetzlichen Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes abweichen. Dabei werden mögliche Gefahren identifiziert, Expositionsschätzungen durchgeführt und die Risiken charakterisiert.
Darüber hinaus berät das BfR die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.
Rechtliche Grundlagen
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten nachfolgende rechtliche Grundlagen:
- Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel NemV
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Novel Food Verordnung
- Health Claims Verordnung
Obwohl die Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel die Festsetzung von Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Nahrungsergänzungsmitteln vorsieht, wurden bisher weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene verbindliche Höchstmengen festgelegt. Das BfR hat Höchstmengen für die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln vorgeschlagen.