"Wunderdroge" Melatonin ist kein Nahrungsergänzungsmittel
22/1995, 30.10.1995
Dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, in Berlin liegen Informationen vor, daß Hersteller die sogenannte "Wunderdroge" Melatonin in diesen Tagen als Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland in den Handel bringen wollen. Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes weist das BgVV darauf hin, daß es sich bei Melatonin um eine Substanz mit pharmakologischer Wirkung und nicht um ein Nahrungs- oder Nahrungsergänzungsmittel handelt. Diese Auffassung teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, in Berlin. Arzneimittel bedürfen einer Zulassung; Voraussetzung hierfür ist der Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. Jeder Verbraucher der Melatonin ohne entsprechende Verschreibung eines Arztes einnimmt, tut dies deshalb auf eigenes Risiko.
Melatonin ist ein körpereigenes Hormon, das in der Zirbeldrüse von Wirbeltieren gebildet wird und dem verschiedene Wirkungen, so z.B. ein Einfluß auf das Schlaf-/Wachverhalten, zugeschrieben werden. Die Substanz wurde auch in Pflanzen nachgewiesen. In den USA kam Melatonin als sogenannte "Wunderdroge" in die Schlagzeilen. Inzwischen wird die Substanz nicht mehr nur als "lebensverlängernd" angepriesen, sondern auch als angeblich wirksam gegen AIDS, die Alzheimer-Krankheit und Krebs. Nach Ansicht des BgVV sind jedoch weder Wirksamkeit noch Unbedenklichkeit der Substanz ausreichend wissenschaftlich belegt. Nach den dem BgVV vorliegenden Informationen beurteilt auch die Food and Drug Administration, FDA, die amerikanische Überwachungsbehörde, Melatonin nach wie vor zurückhaltend. Daß Melatonin nach Angaben der Medien in den USA dennoch als sogenanntes Nahrungsergänzungsmittel reißenden Absatz findet, liegt nicht an einer positiveren Einschätzung der Substanz sondern ist auf eine vom deutschen Lebens- und Arzneimittelgesetz abweichende rechtliche Situation zurückzuführen.
Nahrungsergänzungsmittel sind z.B. Vitamine und Mineralstoffe, essentielle Fettsäuren, bestimmte Eiweiße oder Kohlenhydrate, die dem Körper gezielt zur Ergänzung der Nahrung zugeführt werden. Sie unterliegen dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Danach bedürfen Lebensmittel in Deutschland keiner Zulassung, der Hersteller ist aber gesetzlich verpflichtet, ein gesundheitlich unbedenkliches Produkt in den Verkehr zu bringen. Wahrheitswidrige Wirkversprechen erfüllen den Tatbestand der unlauteren Werbung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und damit die Verkehrsfähigkeit der Produkte einschließlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit wird durch die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert.
Unbeschadet der freien Kaufentscheidung des Verbrauchers ist das BgVV der Auffassung, daß auf den zusätzlichen Verzehr sogenannter Nahrungsergänzungsmittel bei ausgewogener Ernährung verzichtet werden kann.
Arzneilich wirksame Substanzen, wie das Melatonin, sollten nach Ansicht des BgVV grundsätzlich nur auf ärztlichen Rat eingenommen werden. Sie gelten nicht als Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Die Vermarktung eines Arzneimittels als Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland illegal. Diese Auffassung hat das BgVV dem Gesundheitsministerium mitgeteilt und um entsprechende Information der Länderbehörden gebeten.