Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder Krankheiten. Sie werden aber auch eingesetzt, um das Pflanzenwachstum zu regulieren. Pflanzenschutzmittel werden, je nach Wirkung, in verschiedene Gruppen eingeteilt:

 

  • Herbizide: Mittel gegen Unkräuter
  • Insektizide: Mittel gegen Insekten
  • Fungizide: Mittel gegen Pilzerkrankungen
  • Molluskizide: Mittel gegen Schnecken
  • Akarizide: Mittel gegen Milben
  • Rodentizide: Mittel gegen schädliche Nagetiere
  • Wachstumsregler: Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse

Rechtsgrundlage und gesetzlich geregelte Verfahren

Die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland durch das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und die zugehörigen Verordnungen sowie europäischen Rechtsvorschriften, maßgeblich die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt.

Genauere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen erhalten Sie hier.

Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur angewendet werden, wenn sie zuvor für den vorgesehenen Einsatzzweck vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen wurden. Das BVL ist die im PflSchG festgelegte Zulassungsbehörde. Im PflSchG ist weiterhin festgelegt, dass das BfR, das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) an den Verfahren für Pflanzenschutzmittel zu beteiligen sind, und welche Aufgaben sie wahrnehmen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Verfahren und zu den Schritten, die nötig sind, um innerhalb der EU ein Pflanzenschutzmittel zuzulassen, erhalten Sie hier.

Gesundheitliche Risikobewertung

Aufgabe des BfR ist es, die gesundheitlichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu bewerten. Die gesundheitlichen Risikobewertungen des BfR beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Toxikologische Bewertungen von Pflanzenschutzmitteln und den darin enthaltenen Wirk- und Formulierungshilfsstoffen
  • Ableitung von Grenzwerten, bis zu denen die Exposition einem bestimmten Wirkstoff gegenüber als annehmbar gilt
  • Vorschläge zur Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen, wenn sie die menschliche Gesundheit schädigen können
  • Ermittlung der Menge eines Pflanzenschutzmittels, der die betroffenen Personengruppen ausgesetzt sein können (Exposition)
  • Ableitung von Vorschlägen für Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebensmitteln und Futtermitteln
  • Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen für Anwender beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und für indirekt Betroffene
  • Bewertung von Analysemethoden zur Überwachung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen.

Weiterführende Informationen zum Ablauf und Inhalt der Risikobewertung finden Sie hier.

Das BfR berücksichtigt bei der Bewertung alle Personengruppen, die mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen können. Der Kontakt kann bereits bei der Anwendung geschehen:

  • Anwender von Pflanzenschutzmitteln,
  • Arbeiter, die z. B. Nachfolgearbeiten auf einem zuvor behandelten Feld durchführen,
  • zufällig beteiligte Dritte, so genannte „Nebenstehende“ (z. B. Spaziergänger, die während der Behandlung neben dem Feld unterwegs sind) und
  • Anwohner, die neben einem behandelten Feld wohnen.
  • Verbraucher können Pflanzenschutzmittelrückstände über ihre Nahrung oder das Trinkwasser aufnehmen.

Durch die gesundheitlichen Risikobewertungen für die unterschiedlichen Personengruppen wird sichergestellt, dass von Pflanzenschutzmitteln keine unannehmbaren Risiken für die Gesundheit von Menschen ausgehen.

Weitere Informationen enthalten die Seiten zur Bewertung der Verbrauchersicherheit und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und zur Anwendungssicherheit .

Über seine konkreten Risikobewertungen hinaus ist das BfR an der Weiterentwicklung der Prüfrichtlinien und Bewertungskonzepte beteiligt.

Überwachung der gesetzlichen Regelungen

Für die Überwachung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die Kontrolle der Anwendungen erfolgt durch die Pflanzenschutzdienste der Länder. Die Bundesländer kontrollieren auch die auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmittel. Überwachungsämter der Bundesländer prüfen regelmäßig, ob die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebens- und Futtermitteln eingehalten werden und ziehen zu hoch belastete Lebens- und Futtermittel aus dem Verkehr.



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