Gesundheitliche Bewertung von kosmetischen Mitteln

Produkte, die mit der menschlichen Haut in Kontakt kommen, müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Das BfR bewertet die Risiken von Inhaltsstoffen kosmetischer Mittel mit Unterstützung der Kosmetik-Kommission - vom Lippenstift bis zum Zahnbleichmittel.

Hautcreme, Zahnpasta, Haarshampoo - unter kosmetischen Mitteln versteht man nicht nur dekorative Kosmetika wie Lippenstift oder Make-Up, sondern alle Stoffe und Zubereitungen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden. Dazu gehören auch Sonnenmilch, Seifen und andere Körperpflegemittel. Gemeinsam ist ihnen, dass sie zur Reinigung, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zum Parfümieren oder zur Veränderung des Aussehens dienen. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von kosmetischen Mitteln für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das dringlichste Anliegen des BfR.

Zulassung und Meldung

Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Zugelassen werden müssen bestimmte Inhaltsstoffe wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder UV-Filter.

Hersteller kosmetischer Mittel müssen die Unbedenklichkeit ihrer Produkte durch Sicherheitsbewertungen garantieren.

Die Europäische Kommission betreibt ein Internetportal, über das kosmetische Mittel notifiziert werden müssen, bevor sie vermarktet werden. Die Hersteller sind unter anderem verpflichtet, die Rezeptur ihres Produktes zu hinterlegen, damit die Giftinformationszentren bei ihrer Beratungsarbeit darauf zugreifen können. Zudem muss angegeben werden, ob ein Inhaltsstoff in Nanogröße vorliegt. Weitere Informationen zum Notifizierungsverfahren stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.

In kosmetischen Mitteln werden entsprechend der EU-Kosmetik-Verordnung (EG 1223/2009) Nanomaterialien explizit berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das BfR bewertet bei Bedarf die Inhaltsstoffe von Kosmetika hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit.

Beratung

Das BfR berät in Fragen zur gesundheitlichen Risikobewertung von kosmetischen Mitteln das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Rechtliche Grundlagen

Stellungnahmen 52



Information 3




Presseinformationen 27




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