Risikobewertung von Biozidrückständen in Lebensmitteln
Das BfR bewertet, ob Rückstände in oder auf Lebensmitteln, die aus Biozid-Anwendungen resultieren, ein Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Rückstände auf Lebensmitteln müssen so gering sein, dass sie die Gesundheit weder bei lebenslanger täglicher Aufnahme mittlerer Lebensmittelmengen noch bei einmaligem Verzehr großer Mengen schädigen können.
Für jede einzelne Anwendung eines Biozidprodukts prüft das BfR bereits vor der Zulassung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Das BfR bewertet auch das Risiko nachgewiesener Biozidrückstände in Lebensmitteln, die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung gefunden wurden.
Wie kommt es zu Rückständen auf Lebensmitteln?
Insbesondere bei Insektiziden und Desinfektionsmitteln, in geringerem Umfang aber auch bei Holzschutzmitteln und anderen Produktarten, spielen Anwendungen eine Rolle, die zu einer Belastung von Lebens- bzw. Futtermitteln führen können. Beispiele hierfür sind:
- die Desinfektion von Tierställen, bei denen ein Übergang von Rückständen aus Futtermitteln oder von behandelten Oberflächen auf tierische Lebensmittel möglich ist
- die Behandlung von Holzkisten mit einem Holzschutzmittel und ihre anschließende Verwendung zur Lagerung oder zum Transport von Lebensmitteln
- die Desinfektion im Küchenbereich, bei denen das Biozidprodukt in Kontakt mit Lebensmitteln kommt oder
- die Behandlung von Lebensmittellagern mit Insektiziden
Leitfäden zur Expositionsschätzung
Konkrete Leitfäden zur Schätzung und Bewertung von Biozid-Rückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs existieren bislang für:
- Anwendungen mit Exposition lebensmittelliefernder Tiere (Guidance on the Biocidal Products Regulation, Vol III Parts B+C, Human Health - Assessment & Evaluation, Version 4.0, December 2017, Section 6, Guidance on Estimating Livestock Exposure to Active Substances used in Biocidal Products)
https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/biocides_guidance_human_health_ra_iii_part_bc_en.pdf/30d53d7d-9723-7db4-357a-ca68739f5094
- Verwendung von Biozidprodukten in privaten Haushalten durch nicht-berufliche Anwender (Guidance on BPR: Volume III, Part B+C, Human Health - Assessment & Evaluation, Version 4.0, December 2017, Section 5, Guidance on Estimating Dietary Risk from Transfer of Biocidal Active Substances into Foods - Non-professional Uses)
https://echa.europa.eu/documents/10162/23036412/biocides_guidance_human_health_ra_iii_part_bc_en.pdf/30d53d7d-9723-7db4-357a-ca68739f5094 - Für Anwendungen von Biozidprodukten im Lebensmittelbereich (ausgenommen in Bereichen mit Tierhaltung) durch berufsmäßige Anwender gibt es bereits den Entwurf eines Leitfadens (ARTFood DRAFT Guidance on Estimating Transfer of Biocidal Active Substances into Foods – Professional Uses. March 2022)
https://echa.europa.eu/documents/10162/1094048/artfood_draft_prof_uses_en.pdf/77fef4bd-93b2-3407-3507-18db2b26b8ce?t=1646641163003
EU-Arbeitsgruppe ARTFood
Die Entwicklung geeigneter Ansätze zur Bewertung von Biozidrückständen in Lebensmitteln ist eine der Aufgaben der EU-Arbeitsgruppe ARTFood, der Adhoc Arbeitsgruppe „Assessment of Residue Transfer into Food“ des Biocidal Product Committee der ECHA (ehemals DRAWG, Dietary Risk Assessment Working Group). Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Experten mehrerer EU-Staaten, darunter Vertreterinnen und Vertretern des BfR, zusammen. In der Gruppe wurden die oben genannten Leitfäden entwickelt.
Risikobewertung des BfR
Das BfR bewertet das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher, indem die Menge des Rückstands, den sie mit ihrer Nahrung aufnehmen (Exposition), mit dessen Toxizität verglichen wird. Zur Bewertung der lebenslangen Belastung wird die Exposition aus einer mittleren Lebensmittelmenge und einem mittleren Rückstand errechnet und mit dem toxikologischen Grenzwert ADI verglichen. Zur Bewertung einer einmaligen Belastung wird die Exposition aus einer hohen Lebensmittelmenge und dem höchsten zu erwartenden bzw. gemessenen Rückstand errechnet und mit dem toxikologischen Grenzwert ARfD verglichen. Bei der Festsetzung von toxikologischen Grenzwerten orientiert sich das BfR an internationalen Standards.