Externe Sachverständige für Neubesetzung der BfR-Kommissionen gesucht


08/2017, 06.03.2017


Bewerbungen für BfR-Kommissionen bis zum 31. März 2017 möglich


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine BfR-Kommissionen eingerichtet, um sich in wissenschaftlichen Fragen der Lebensmittel- und Produktsicherheit von externem Sachverstand beraten zu lassen. Für die neue Berufungsperiode, die im kommenden Jahr beginnt, läuft jetzt die Bewerbungsfrist. Für die 14 BfR-Kommissionen werden u.a. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Bio- und Lebensmittelchemie, Human- und Veterinärmedizin, Toxikologie, Pharmakologie, Statistik sowie den Bereichen der Sozialwissenschaften wie Soziologie oder Psychologie gebraucht. Bereits zum vierten Mal sucht das BfR qualifizierte Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Wissenschaft und Forschung, Bundes- und Landesbehörden, Industrie, Nichtregierungsorganisationen oder anderen Verbänden, die durch eine ehrenamtliche Kommissionsarbeit ihre Expertise zur Beratung des BfR einsetzen wollen. Neu hinzugekommen ist die Kommission „Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung“. „Ziel des BfR ist es, mit seinen Kommissionen den in Deutschland vorhandenen Sachverstand zu einem bestimmten Thema auf höchstmöglichem wissenschaftlichem Niveau zu bündeln. Insbesondere in Krisenfällen kann das BfR so ein etabliertes Netzwerk kurzfristig zu Rate ziehen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Online-Bewerbungen sind noch bis zum 31. März möglich.

Die Kommissionen beraten das BfR in offenen wissenschaftlichen Fachfragen und sind ausdrücklich aufgefordert, den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik kritisch auf die aktuelle Bewertungsarbeit des BfR zu reflektieren und auch zukünftige Arbeitsfelder der Risikobewertung aufzuzeigen. Die BfR-Kommissionen haben rein beratende Aufgaben und nehmen keinen Einfluss auf die Risikobewertung des BfR. Die Arbeit dieser wissenschaftlichen Expertengremien erhöht die wissenschaftliche Qualität der BfR-Stellungnahmen und stellt so eine externe Qualitätssicherung dar. Die Sitzungen einer BfR-Kommission finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt. Die Protokolle aller Sitzungen sind im Sinne einer umfassenden Transparenz auf der Homepage des BfR einsehbar. Eventuelle Interessenkonflikte der Mitglieder der Kommissionen werden schriftlich festgehalten. Zusätzlich werden Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Liegt ein Interessenkonflikt vor, wird das Kommissionsmitglied von den Beratungen zu den entsprechenden Sachverhalten ausgeschlossen.

Der Aufruf zur Bewerbung wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich für eine Mitgliedschaft in einer der BfR-Kommissionen für die Berufungsperiode vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 interessieren.

Folgende BfR-Kommissionen werden neu besetzt:

  • Bedarfsgegenstände
  • Bewertung von Vergiftungen
  • biologische Gefahren und Hygiene
  • Ernährung, diätetische Produkte, neuartige Lebensmittel und Allergien
  • evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung
  • Futtermittel und Tierernährung
  • genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
  • Kontaminanten und andere gesundheitlich unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette
  • kosmetische Mittel
  • Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe
  • Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände
  • pharmakologisch wirksame Stoffe und Tierarzneimittel
  • Risikoforschung und Risikowahrnehmung
  • Wein- und Fruchtsaftanalysen

Erstmals wird in der kommenden Berufungsperiode die BfR-Kommission „Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung“ eingerichtet. Die Kommissionsmitglieder sollen das BfR durch ihre Praxiserfahrung bei der Entwicklung von wissenschaftlichen Standards im Bereich der evidenzbasierten Methoden für die Bewertung gesundheitlicher Risiken von Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten beraten. Zudem sollen sie die Weiterentwicklung von Protokollen und Richtlinien durch ihre Praxiskenntnis unterstützen. Hierbei gilt es, die kontinuierliche Anpassung der eingesetzten Methoden an den wissenschaftlichen Fortschritt sicherzustellen. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Statistik, Medizin, Tiermedizin, Biologie, Pharmazie, Chemie oder anderen Fächern mit einschlägiger Expertise im Bereich der evidenzbasierten Methoden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden in den Kommissionen ein Forum für den fachlichen Austausch und die Weiterentwicklung von Standards in einem gesellschaftlich wichtigen Arbeitsfeld. Die Arbeitsergebnisse der BfR-Kommissionen werden einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

2008 gründete das BfR erstmals seine wissenschaftlichen Kommissionen zur Beratung des Instituts in den Bereichen Lebens- und Futtermittel, Chemikalien- und Produktsicherheit.

Weitere Informationen zu den Kommissionen, der Geschäftsordnung und zum Bewerbungsverfahren sind abrufbar unter

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In diesem Jahr feiert das BfR sein 15-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat das BfR eine Jubiläumsbroschüre herausgegeben, die unter http://www.bfr.bund.de/de/publikation/broschueren-660.html kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann.


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