EHEC-Ausbruch 2011: Empfehlungen zum Umgang mit Sprossen


41/2011, 29.11.2011


BfR informiert Hersteller und Verbraucher


In Deutschland und der Europäischen Union sind die Untersuchungen zum EHEC O104:H4-Ausbruch 2011 abgeschlossen. Als Ursache des Ausbruchs sehen die beteiligten Behörden importierte Bockshornkleesamen aus Ägypten an, welche in einem niedersächsischen Gartenbaubetrieb und von Privatpersonen zur Sprossenproduktion verwendet wurden. Wo und wie die Samen mit dem Ausbruchserreger in Kontakt kamen, ließ sich nicht ermitteln. „Dieser Ausbruch war einer der folgenschwersten lebensmittelbedingten Ausbrüche der Nachkriegszeit in Europa“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die bei der Aufklärung des Ausbruchs gesammelten Erfahrungen nutzen wir, um für zukünftige Krisen optimal in Deutschland und Europa gerüstet zu sein.“

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat während des Ausbruchsgeschehens die jeweils aktuelle Lage der Verbrauchersicherheit wissenschaftlich bewertet. Auf dieser Grundlage hat das Institut Empfehlungen an die zuständigen Länder- und Bundesbehörden, Wirtschaftsbeteiligten und Verbraucher gegeben sowie die Schwesterbehörden in allen EU-Staaten unterrichtet. Das am BfR angesiedelte Nationale Referenzlabor (NRL) für E. coli hat maßgeblich an den mikrobiologischen Ausbruchsuntersuchungen mitgewirkt und in Zusammenarbeit mit einem internationalen Kooperationspartner (ANSES, Frankreich) die hierzu notwendige Untersuchungsmethodik entwickelt. Darüber hinaus war das BfR an der am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelten Task Force EHEC und der Europäischen Task Force beteiligt und hat sich dadurch aktiv an der Aufklärung des Ausbruchs in Deutschland und Europa beteiligt.

Ausgehend von den Erkenntnissen der abgeschlossenen Ausbruchsuntersuchung und auf der Grundlage einer am 15. November 2011 veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums für biologische Gefahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat das BfR seine Handlungsempfehlungen aktualisiert. Die folgenden Empfehlungen dienen der Prävention von Infektionen nach Verzehr von Sprossen und Keimlingen und richten sich an Inverkehrbringer von Sprossen und Sprossensamen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher:

Bei Anbau, Lagerung, Behandlung und Transport von Samen zur Sprossenherstellung sollten die Unternehmen auf strenge hygienische Anforderungen achten, um das Risiko einer Kontamination mit Krankheitserregern so gering wie möglich zu halten. Sprossenproduzenten wird außerdem geraten, nur Samen zu verwenden, die zum Zweck der Sprossenproduktion gewonnen wurden. Nach Möglichkeit sollten Sprossensamen mit geeigneten keimreduzierenden Verfahren behandelt werden, insbesondere wenn die daraus herzustellenden Sprossen zum Rohverzehr bestimmt sind. Der Herstellungsprozess und die produzierten Sprossen sollten mittels mikrobiologischer Kontrollen in angemessenen Abständen überprüft werden.

Das BfR weist Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hin, dass Sprossen mit Krankheitserregern belastet sein können, die sich jedoch durch Kochen und Braten abtöten lassen. Personen mit geschwächter Immunabwehr sollten deshalb Sprossen vorsichtshalber nur nach ausreichendem Erhitzen verzehren. Sprossen, die roh verzehrt werden, sollten zur Verringerung der Keimbelastung gründlich gewaschen und möglichst schnell verbraucht werden. Krankheitserreger lassen sich durch das Waschen jedoch nicht sicher eliminieren. Vor Oktober 2011 gekaufte Bockshornkleesamen sollten vorsichtshalber nicht angezüchtet werden. Sie sollten zu durchgegarten Gerichten verarbeitet oder über den Hausmüll entsorgt werden.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Stellungnahmen 1



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