Von Schweißdämpfen bis Faulgasen - Versteckte Risiken für Verbraucher
02/2006, 12.01.2006
Neue Broschüre bietet Überblick über Vergiftungsfälle im Jahr 2004
Chemikalien und chemische Produkte spielen im beruflichen und privaten Alltag eine bedeutende Rolle. Manche Produkte bergen Risiken, von denen Verbraucher nichts ahnen. Um die Verbraucher besser vor „versteckten“ Risiken zu schützen, gibt es in Deutschland ein für viele Länder vorbildliches Warnsystem: Behandelnde Ärzte sind bereits bei einem begründeten Verdacht verpflichtet, die Vergiftungen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu melden. Nach sorgfältiger Auswertung legt das Institut nun die Daten für das Jahr 2004 vor. In diesem Jahr sind 5541 Meldungen zu Vergiftungen in der Dokumentations- und Bewertungsstelle des BfR eingegangen. Die meisten Fälle wurden von Berufsgenossenschaften gemeldet. 386 Meldungen (sieben Prozent) erreichten das BfR aus Kliniken und Praxen. Gemessen an der Zahl der Verbraucheranfragen in den Giftinformationszentren kann vermutet werden, dass die tatsächliche Zahl der Vergiftungen deutlich höher liegt. Deshalb fordert das BfR Ärzte erneut auf, ihrer Meldepflicht stärker nachzukommen. Einen Überblick über die Vergiftungsfälle gibt die Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2004“. Wegen der großen Nachfrage erscheint die Broschüre nun erstmals auch in englischer Sprache.
Seit dem 1. August 1990 besteht nach § 16e des Chemikaliengesetzes eine ärztliche Meldepflicht für Vergiftungsfälle. Das BfR sammelt die Meldungen und wertet sie aus. Mit Ablauf des Jahres 2004 ist die Zahl der erfassten Fälle auf insgesamt 39.071 gestiegen. Wie in den Jahren zuvor machten im Berichtsjahr 2004 die Vergiftungen mit chemischen Produkten den größten Anteil der eingegangenen Meldungen aus. Mit deutlichem Abstand folgen die Fälle mit chemischen Grundsubstanzen. Beim BfR gingen außerdem zahlreiche Meldungen ein, die sich auf Lebens- und Arzneimittel beziehen - auch wenn diese nicht der Meldepflicht im Sinne des Chemikaliengesetzes unterliegen.
Von den Berufsgenossenschaften wurden fast ausschließlich Vergiftungen infolge von Arbeitsunfällen gemeldet (96 Prozent). Auch bei den Meldungen aus Praxis und Klinik dominieren mit 58 Prozent die Vergiftungsunfälle. Immerhin noch 25 Prozent der aus diesem Bereich eingegangenen Meldungen entfallen auf Vergiftungen, die sich bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Chemikalien und Chemieprodukten ereignet haben. Beim überwiegenden Teil handelt es sich um akute Vergiftungen. Lediglich 16 Prozent der Meldungen aus dem Klinik- oder Praxisbereich beziehen sich auf chronische Vergiftungen durch Wirkungen über einen längeren Zeitraum.
Im Jahr 2004 führten die meisten Vergiftungen nur zu leichten Gesundheitsstörungen. Mäßige und schwere Fälle machten zusammen bei den Meldungen der Berufsgenossenschaften etwa sieben Prozent und bei den Fällen aus Klinik und Praxis rund 21 Prozent aus. Eine ähnliche Verteilung wurde auch in den Vorjahren beobachtet.
67 Prozent der aus Praxis und Klinik gemeldeten Vergiftungen heilten vollständig aus, bei 31 Prozent war der Ausgang unbekannt. Nur in neun Fällen kam es 2004 zu so genannten Defektheilungen oder es konnten Spätschäden nicht ausgeschlossen werden. Sieben Menschen starben an einer Vergiftung.
Die Erfassung und Auswertung der gemeldeten Vergiftungen schafft eine wichtige Grundlage für die realistische Einschätzung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Chemikalien. Mit den jährlichen Berichten über die ärztlichen Mitteilungen informiert das BfR regelmäßig über die aktuelle Vergiftungssituation in Deutschland. Auch die Hersteller und Vertreiber erhalten vom BfR Hinweise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch ihre Produkte. Im Entwurf für das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist die Überwachung unerwünschter Produktwirkungen nicht vorgesehen. Dies hat das BfR mehrfach als eine wesentliche Lücke beim Verbraucherschutz kritisiert.
Zu den konkreten Fällen, die das BfR in seinem neuen Bericht beschreibt, gehören einmal mehr Unfälle mit paraffinhaltigen Lampenölen und flüssigen Grillanzündern. Im Berichtsjahr 2004 ereigneten sich erneut zwei tragische Todesfälle im Zusammenhang mit diesen Produkten. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Toner werden beschrieben. Zwei andere Fallbeispiele berichten über Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Dämpfe beim Kunststoffschweißen und Schweißen von Stahl. Mit weiteren Schilderungen von Arbeitsunfällen in Abwasserauffanggruben, von Augenverletzungen durch Leuchtstäbchen, allergischen Reaktionen nach einer Henna-Tätowierung, Vergiftungen durch Giftpflanzen und einem Schlangenbiss informiert die Broschüre über ein großes Spektrum von Risiken, denen Verbraucher in Deutschland ausgesetzt sind.
Die Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen“ enthält eine Übersicht über alle gemeldeten Vergiftungen 2004 und ein Adressenregister der Giftinformationszentren. Sie ist kostenlos erhältlich und kann schriftlich, per Mail oder Fax, beim BfR angefordert werden. Auch ein Download von der Homepage des Instituts www.bfr.bund.de ist möglich. Dort finden Sie unter dem Menüpunkt „Publikationen/Broschüren und Faltblätter“ alle Jahresberichte der Dokumentationsstelle seit 1995.