BgVV: Schnelle und effektive Hilfe bei Vergiftungen ist nur über den Produktnamen möglich


04/2001, 30.01.2001


Initiative für eindeutige Kennzeichnung an exponierter Stelle auf der Verpackung gestartet


Rund zwei Drittel aller Vergiftungen betreffen Kinder unter vier Jahren. Die überwiegende Zahl der Fälle ereignet sich im Haushalt. Deutlich zugenommen hat dabei der Anteil der Vergiftungen durch Haushaltsmittel. Schnelle und effektive Hilfe ist häufig nicht möglich, weil auf den werbetechnisch aufwendig gestalteten Verpackungen von Verbraucherprodukten der Produktname nur schwer zu erkennen ist. Dieser wird vom Arzt aber dringend benötigt, um im Vergiftungsfall eine gezielte Behandlung einleiten zu können. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung, DIN, den Verbraucherverbänden, den Giftinformationszentren und der Industrie hat das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) jetzt eine Initiative gestartet, um das Auffinden dieser wichtigen Information auf dem Produkt erheblich zu erleichtern. Bei einem ersten Gespräch im BgVV einigten sich die Beteiligten darauf, gemeinsam einen Entwurf zu erarbeiten, der als Grundlage für eine europäische Norm dienen soll.

In einer Studie des BgVV zu Vergiftungen durch Lampenöle hat das Institut seit März letzten Jahres insgesamt 138 Vergiftungsfälle erfasst, die eine Klinikaufnahme erforderten. Nur in 36 Fällen (rund 26 %) konnte das Produkt eindeutig identifiziert werden. Hochgerechnet auf die Bundesrepublik muss jährlich in mindestens 10.000 Vergiftungsfällen mit relevanten Problemen bei der Produktidentifizierung gerechnet werden. Nur über den korrekten Produktnamen aber können die Ärzte der Giftinformationszentren in ihren Datenbanken die richtige Rezeptur finden und die notwendigen Behandlungsmaßnahmen ergreifen. Kritische Produktvarianten sind dabei vor allem solche, die unter dem gleichen Handelsnamen angeboten werden, wie z.B. Reiniger, Ultra Reiniger, Klarspüler oder Tabs einer Marke. Sie alle setzen sich nämlich chemisch unterschiedlich zusammen und erfordern unterschiedliche Maßnahmen durch den behandelnden Arzt.

Künftig sollen Betroffene und behandelnde Ärzte deshalb Produktnamen, Artikelnummer, Adresse und Telefonnummer des Herstellers konzentriert an einer farblich hervorgehobenen Stelle auf der Verpackung in unmittelbarer Nähe des Strichcodes finden. Auf kleinen Verpackungen soll ein Logo den Produktnamen eindeutig kennzeichnen. Eine solche einheitliche Etikettierung wird den vorausschauenden Verbraucherschutz entscheidend verbessern. Voraussetzung ist, dass im Vergiftungsfall Produkt und Verpackung bereitgehalten werden, damit sich der Arzt schnell und gezielt informieren kann. Produkt und Verpackung sollten unbedingt mit zum Arzt oder in die Klinik genommen und dort aufbewahrt werden.

Der Vorschlag für eine eindeutige Produktkennzeichnung an exponierter Stelle ist Teil der derzeitigen Initiative des BgVV, dem Verbraucher durch eine bessere und umfassendere Kennzeichnung relevante Daten an die Hand zu geben, die ihm eine mündige Kaufentscheidung und den sicheren Umgang mit Produkten ermöglichen.


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