Zweiter Statusbericht für gentechnisch veränderte Lebensmittel erschienen
03/1997, 24.02.1997
Auf europäischer Ebene ist die Novel Foods-Verordnung verabschiedet worden; im Mai tritt sie in Deutschland in Kraft. Die Verordnung regelt u.a. die Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht für neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Rechtzeitig zu diesem Termin legt das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, einen zweiten Statusbericht zum Thema gentechnisch veränderte Lebensmittel vor. Der Bericht gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über folgende Bereiche:
- Bisherige Entwicklungen und Perspektiven für den Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere (inkl. Fische) in der Lebensmittelproduktion.
- Zusammenstellung der weltweit zugelassenen und im Handel befindlichen Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme und Pflanzen aus gentechnischer Produktion.
- Überblick über die in Deutschland durchgeführten Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen und die begleitenden Forschungsarbeiten.
- Einschätzungen zu dem Potential der Gentechnik, die Qualität von Lebensmitteln zu verbessern und Umweltbelastungen durch die Lebensmittelproduktion zu verringern. Risikoabschätzungsverfahren werden erläutert.
- Gesetzliche Grundlagen der Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, der Freisetzung und der Vermarktung unter Berücksichtigung der in der Novel Foods Verordnung enthaltenen Kennzeichnungsvorschriften.
- Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel.
Zur Zeit arbeiten über 30 Labors aus Forschung, Lebensmittelüberwachung und Industrie in der BgVV-Arbeitsgruppe „Entwicklung von Methoden zum Nachweis mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel“. Entsprechend breiten Raum nimmt das Thema in dem Statusbericht ein. Erst die Nachweismethoden ermöglichen die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben in der Novel Foods Verordnung, insbesondere die Zulassungspflicht und die Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften.
Seit Gründung der Arbeitsgruppe vor gut zwei Jahren hat sich dieser Bereich dynamisch entwickelt. Durch die Aktivitäten der BgVV-Arbeitsgruppe nimmt Deutschland hier eine führende Position ein. Zwei Nachweismethoden, für Kartoffeln und Rohwurst, wurden bereits offiziell anerkannt. Das BgVV koordiniert darüber hinaus zu diesem Thema ein Europäisches Forschungsprojekt an dem 15 Partner aus sieben Europäischen Ländern beteiligt sind.
In dem Statusbericht werden Nachweismethoden für Joghurt, Sojabohnen, Tomaten, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln vorgestellt. Neben den Erfolgen in der Entwicklung von Nachweismethoden werden aber auch kritische Stimmen, die prinzipielle Zweifel an der Beweisführung bzw. an den Nachweismethoden äußern, dargestellt.
Die besondere Schwierigkeit des Nachweises gentechnisch veränderter Lebensmittel liegt darin, die Einzigartigkeit eines bestimmten, mit gentechnischen Methoden hergestellten Lebensmittels zu zeigen bzw. auszuschließen, daß die Veränderung auch unter natürlichen Bedingungen oder z.B. durch konventionelle Züchtungstechniken entstanden sein könnte.
Nach Meinung des BgVV wird der Nachweis einer gentechnischen Veränderung in der überwiegenden Anzahl der Fälle möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, daß die rekombinante DNA, also das veränderte Erbgut, in dem Produkt noch vorhanden ist. Es muß dafür gesetzlich sichergestellt sein, daß Produzenten gentechnisch veränderter Organismen die Einzigartigkeit der Veränderung offenlegen bzw. die Sequenzinformationen, die für den Nachweis nötig sind, zugänglich machen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Verbraucherschutz nach Ansicht des BgVV gewährleistet werden.
Der Statusbericht richtet sich vor allem an die Fachwelt. Er ist in englischer Sprache unter dem Titel „Foods Produced by Means of Genetic Engineering - 2nd Status Report“ als BgVV-Heft 01/1997 erschienen. Der Statusbericht kann zum Preis von 30,-- DM schriftlich oder per Fax bei der Pressepresse des BgVV bestellt werden. Eine leicht gekürzte deutsche Übersetzung ist derzeit in Vorbereitung.