100 Jahre deutsches Giftrecht - Neue BgVV-Publikation erschienen
24/1995, 04.12.1995
Ein Mensch kann potentiell mit 50.000 bis 60.000 Chemikalien in Kontakt kommen. Die Zahl der Chemikalien wurde 1994 weltweit auf rund 12,6 Millionen geschätzt, 1998 werden es bereits 16 Millionen Chemikalien sein. Hinsichtlich ihrer Giftwirkung sind bisher nur wenige hundert Stoffe intensiv aufgearbeitet und bewertet. Für viele der Chemikalien liegen keine Erfahrungen am Menschen vor. Die Mitteilungspflicht für Vergiftungen, die 1990 mit der Novelle des Chemikaliengesetzes in Kraft trat, liefert erstmals in größerem Umfang valide Daten, aus denen präventive oder gesetzgeberische Maßnahmen abgeleitet werden können. Sie verpflichtet den Arzt, dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, seine fachliche Einschätzung bei akuten Vergiftungen, nach Abschluß einer Behandlung, bei chronischen Vergiftungen nach der Diagnosestellung und im Todesfall nach einer Obduktion mitzuteilen.
Im November 1894 wurde der Bundesratsbeschluß zu den "Vorschriften, betreffend den Handel mit Giften" verabschiedet. Seither haben vielfältige gesetzgeberische, behördliche und andere Maßnahmen zu immer mehr Sicherheit im Umgang mit Giften und anderen gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen beigetragen. Der soeben beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin erschienene Berichtsband "100 Jahre deutsches Giftrecht" gibt einen Überblick über diese Entwicklung. In chronologischer Reihenfolge wird hier der Entwicklungsweg des Giftrechts über das Arbeitsstoffrecht bis hin zum modernen Chemikalien- und Gefahrstoffrecht dargestellt. Im Vordergrund stehen dabei immer Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
Die Publikation ist als BgVV-Heft 08/1995 erschienen und kann zum Preis von DM 15,-- bei der Pressestelle des Bundesinstituts angefordert werden.