Organisation der GLP-Überwachung in Deutschland

Die tabellarische Übersicht zeigt die in Deutschland mit den Angelegenheiten der Guten Laborpraxis befassten Institutionen mit ihren jeweiligen Aufgaben.

Einrichtungen
Aufgaben
Die Aufgaben entsprechen
folgenden Vorschriften
im Chemikaliengesetz
Bundesregierung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Oberste GLP-Instanz §§ 19a-d ChemG
GLP-Bundesstelle Koordinierung und Harmonisierung GLP-relevanter Fragen und Überwachung bestimmter GLP-Laboratorien im In- und Ausland §§ 19a-d ChemG
Bewertungsbehörden Überprüfung der Formalien nach GLP bei der Bewertung von Stoffuntersuchungen § 19a ChemG
Länderbehörden Inspektion der Prüfeinrichtungen und Überprüfung einzelner Prüfungen auf Einhaltung der GLP-Grundsätze § 19b ChemG
Bund-Länderarbeitskreis Arbeitsgruppe GLP (BLAC-AK-GLP) Weiterentwicklung und Harmonisierung der GLP-Überwachung in Deutschland § 20b ChemG
Prüfeinrichtung Durchführung der Untersuchungen nach den Grundsätzen der GLP § 19a ChemG
Anhang 1 zum ChemG (GLP-Grundsätze)

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