Nationaler Koordinator der OECD für Prüfverfahren zur Gefahrenbewertung von Chemikalien

Das BfR ist in Deutschland die zentrale Kontakt- und Anlaufstelle für die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei Fragen zur Gesundheitsprüfung von Chemikalien und koordiniert im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die deutschen Positionen bei den internationalen Abstimmungen der nationalen Koordinatoren der OECD-Mitgliedsstaaten.

Jedes Mitgliedsland der OECD hat die Möglichkeit, Prüfverfahren weiterzuentwickeln bzw. neue Verfahren einzubringen sowie darüber zu entscheiden, ob eingereichte Vorschläge den eigenen regulatorischen Anforderungen entsprechen.

Vertretung der nationalen Position in der OECD

Um die nationalen Beiträge zu koordinieren, abzustimmen und vor allem internationale Entwürfe aus Sicht des jeweiligen Mitgliedsstaats zu kommentieren, wurde von der OECD die Position des nationalen Koordinators geschaffen. In Deutschland wird diese Position vom BfR für die Gesundheitsprüfungen und vom Umweltbundesamt (UBA) für die Prüfungen zum Umweltschutz wahrgenommen. Der nationale OECD-Koordinator wird vom BMUB bei der OECD benannt. Er vertritt damit die nationale Position in den Abstimmungsverfahren der OECD. Er bringt neue Arbeitsprojekte ein, koordiniert alle Zuarbeiten für die laufenden Projekte und die deutsche Position zu den vorgelegten Entwürfen. Er benennt außerdem die Experten, die dann unabhängig, in ihrer eigenen fachlicher Kompetenz, Entwürfe mit Experten anderer Länder erarbeiten und beraten.

Auf dem jährlich stattfindenden Treffen der nationalen Koordinatoren (WNT) werden Vorschläge für Prüfrichtlinien oder Leitlinien aus fachlicher Sicht abschließend diskutiert und schlussendlich verabschiedet.

Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfmethoden

Der Ablauf der Arbeit in der OECD wird vom Sekretariat der Organisation gesteuert und unterliegt festen Abläufen:

Die Erarbeitung neuer Projektvorschläge beginnt auf nationaler Ebene. Über die jeweiligen nationalen Koordinatoren haben die Mitgliedsstaaten der OECD die Möglichkeit, Vorschläge für neue Projekte einzureichen. Darüber hinaus können die EU-Kommission, das OECD-Sekretariat oder andere OECD-Programme (z.B. die Task Force Biozide) Vorschläge für neue Projekte machen. Die Vorschläge umfassen nicht nur Prüfrichtlinien, sondern auch Leitlinien oder Übersichtsartikel. Der nationale OECD-Koordinator erarbeitet mit Unterstützung ausgewählter nationaler Experten einen Vorschlag für ein neues Projekt. Stimmt die WNT dem Vorschlag einhellig zu, wird das Projekt in den Arbeitsplan der OECD aufgenommen. Die Kommentierung, Weiterentwicklung und Verabschiedung einer Prüfrichtlinie wird vom OECD-Sekretariat koordiniert. Der Mitgliedsstaat, der das Projekt eingebracht hat, steht aber nach wie vor in der Verantwortung, die notwendigen Ressourcen für die Durchführung des Projekts bereitzustellen. Das Sekretariat kann dabei,  je nach Bedarf und Verfügbarkeit, auch zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen.

Der federführende nationale OECD-Koordinator benennt Experten für die Durchführung des Projects und Unterstützung des OECD-Sekretariats bei der Ausarbeitung von Dokumenten. Die anderen Mitgliedsstaaten können weitere Experten benennen.  Beratungsrunden schließen Telefonkonferenzen, schriftliche Abstimmungen und Treffen ein. Entwürfe werden den nationalen OECD-Koordinatoren im schriftlichen Verfahren oder auf den gemeinsamen Treffen (WNT) zur Kommentierung und Abstimmung vorgelegt. Bis zur Anerkennung einer Prüfrichtlinie durch die WNT sind normalerweise 2-3 Kommentierungsrunden erforderlich. Nachdem die WNT einen Konsens erreicht hat, wird der Entwurf innerhalb der OECD weiter abgestimmt. Hierzu zählt insbesondere das OECD Joint Meeting -in dem Deutschland durch das BMUB vertreten ist-, das Environmental Policy Coucil (EPOC) und der Rat (Council). Nach Verabschiedung der Prüfrichtlinie durch den OECD-Rat wird die Testvorschrift (Test Guideline) oder Leitlinie (Guidance Document) veröffentlicht. Ab diesem Moment gilt bereits die gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse (Mutual Acceptance of Data - MAD).


In der Regel bestimmen aber erst die national oder regional rechtlich umgesetzten Richtlinien, dass solche Prüfungen in Zulassungs- oder Bewertungsverfahren wie die der EU herangezogen werden können.

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