Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung

Die jahrzehntelangen Bemühungen um ein global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung waren erfolgreich und werden in einigen Jahren zu abgestimmtem Vorgehen in diesem Bereich der Chemikaliensicherheit führen.

Es ist sinnvoll, dass die Kriterien für gefährliche Eigenschaften, die Einstufungen der Gefahrenstärken und die Regeln für die Kennzeichnungen von Gefahren chemischer Stoffe und Mischungen weltweit harmonisiert erfolgen. Die Nachteile unterschiedlicher Warnkennzeichen in der Chemikaliensicherheit werden somit langsam abgebaut.

Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS)

Als global einheitlicher Standard gilt das der Vereinten Nationen.

Das GHS deckt vor allem folgende Bereiche ab:

  • den Anwendungsbereich für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen
  • weltweite Grundsätze der Einstufung und Kennzeichnung
  • Grundsätze zur Gefahrenkommunikation
  • 16 Gefahrenklassen physikalischer Gefahren
  • 10 Gefahrenklassen von Gesundheitsgefahren
  • 2 Gefahrenklassen zu Umweltgefahren

In Anlagen werden vor allem folgende Details zum Gesundheitsschutz näher festgelegt:

  • Gefahrenhinweise
  • Sicherheitshinweise
  • Leitlinien für Sicherheitsdatenblätter
  • Risikobasierte Kennzeichnung zum Verbraucherschutz
  • Gestaltung und Integration von Kennzeichnungselementen

Zu den gesundheitlichen Gefahren unterscheidet das GHS zwischen 10 Gefahrenklassen, die jeweils in Gefahrenkategorien für eine Einstufung der Stärke der jeweiligen Gefahren unterteilt sind:

  • Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ) mit 5 Gefahrenkategorien
  • Hautätzung / Reizung mit 3 Gefahrenkategorien
  • Schwere Augenschädigung / Augenreizung mit 2 Gefahrenkategorien
  • Sensibilisierung der Atemwege und der Haut mit 2 Gefahrenkategorien
  • Keimzellmutagenität mit 3 Gefahrenkategorien
  • Karzinogenität mit 3 Gefahrenkategorien
  • Reproduktionstoxizität mit 4 Gefahrenkategorien
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität , einmalige Exposition mit 3 Gefahrenkategorien
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition mit 2 Gefahrenkategorien
  • Aspirationsgefahr mit 2 Gefahrenkategorien

Diese Empfehlungen für alle Länder der Welt haben selber keine unmittelbare Rechtsgültigkeit. Sie richten sich an Regierungen und internationale Organisationen, die für die Chemikaliensicherheit verantwortlich sind. Deutschland hat sich, wie auch die Europäische Gemeinschaft, politisch verpflichtet, den Regeln des GHS zu folgen. Damit bilden Texte des GHS der Vereinten Nationen einen Teil der europäischen Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe und Mischungen. Fast alle Gefahrenkategorien wurden in europäisches Recht übernommen.

Nur die höchsten drei Gefahrenkategorien zu den akuten Vergiftungsgefahren und die Hautätzung wurden in die Vorschriften zum Transport gefährlicher verpackter Güter übernommen.

Die meisten Gefahrenkategorien werden bei der berücksichtigt

Die erste Ausgabe des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung (GHS), die als erste Grundlage für Harmonisierungen dienen sollte, wurde im Dezember 2002 beschlossen und 2003 als violettes Buch der Vereinten Nationen („Purple Book“) veröffentlicht. Bereits 2005 erschien die 1. überarbeitete Auflage. Inzwischen werden die Arbeiten zur Verbesserung auf Grundlage der 3. , die 2009 veröffentlicht wurde, fortgesetzt.


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