Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Aktualisierte FAQ des BfR vom 16. Juli 2021

In Deutschland wurden am 15. Juli 2021 die ersten  Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen in zwei Betrieben in Brandenburg festgestellt. Die ASP ist eine Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Für Verbraucher besteht somit kein Gesundheitsrisiko durch den Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen. Um eine weitere Ausbreitung des Erregers der ASP zu verhindern, ist es wichtig, Lebensmittelreste nur so zu entsorgen, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ausgewählte Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.

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Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Eine Infektion mit dem ASP-Virus führt bei den Tieren meist zu einer akuten und schweren, häufig tödlichen Erkrankung. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung im Tiergesundheitsgesetz und der Schweinepest-Verordnung geregelt ist.

Wie breitet sich das Virus aus?

Das ASP-Virus ist vor allem in infizierten Wildschweinen in Afrika heimisch und kann vor Ort auf Hausschweine übertragen werden. In der Vergangenheit kam es auch zu Ausbrüchen der ASP in einigen Ländern Südeuropas. Seit 2007 breitet sich das ASP-Virus ausgehend von Georgien über Armenien, Aserbaidschan, die Russische Föderation, die Enklave Kaliningrad und Moldawien aus. Seit 2014 werden auch im Baltikum und Polen sowie seit 2017 in der Tschechischen Republik, Ungarn und in Rumänien zahlreiche ASP-Fälle bei Wildschweinen sowie Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt. Im September 2018 wurde das ASP-Virus erstmals auch bei Wildschweinen in Belgien nachgewiesen. In Deutschland wurde am 10. September 2020 der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein in Brandenburg festgestellt. Am 15. Juli 2021 erfolgte erstmals in Deutschland der Nachweis des ASP-Virus bei Hausschweinen in zwei Betrieben in Brandenburg.

Wie wird der Erreger übertragen?

Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege zwischen den Tieren übertragen werden. Neben direkten Infektionen ist die Übertragung durch bestimmte Zeckenarten möglich. Aufgrund des begrenzten Verbreitungsgebiets der relevanten Zecken spielt dieser Übertragungsweg allerdings in Nordeuropa keine Rolle. Das Virus wird vielmehr hauptsächlich über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Der Erreger kann, sobald er in die Umwelt gelangt ist, über längere Zeit infektiös bleiben.

Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Tieren hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden können. In aus infizierten Tieren hergestellten Lebensmitteln, beispielsweise in Schinken, kann das Virus über mehrere Monate infektiös bleiben. Über solche Lebensmittel kann der Erreger in zuvor ASP-freie Regionen gelangen und zu Erkrankungen bei Schweinen und Wildschweinen führen. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.

Können Menschen erkranken, wenn sie Lebensmittel von infizierten Tieren verzehren?

Das ASP-Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar und deshalb ungefährlich. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen, ist gesundheitlich unbedenklich.

Welche grundsätzlichen Empfehlungen gelten für den Verzehr von Haus- und Wildschweinfleisch?

Wild- und Hausschweinfleisch kann neben dem ASP-Virus andere Erreger enthalten, von denen einige auf den Menschen übertragbar sind und Krankheiten auslösen können. Wie bei jedem anderen rohen Fleisch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb beim Zubereiten von Wild- und Hauschweinfleisch stets die Grundregeln der Küchenhygiene beachten. Dazu zählen das Einhalten der Kühlkette und das Vermeiden von Kreuzkontaminationen. Darunter versteht man das Übertragen von Krankheitskeimen von einem Lebensmittel auf ein anderes. Außerdem sollte das Fleisch richtig erhitzt werden, so dass an allen Stellen des Fleischstücks eine Temperatur von 70 °C oder höher über mindestens zwei Minuten erreicht wird.

Können Menschen erkranken, wenn sie mit infizierten Tieren in Kontakt kamen?

Übertragungen des ASP-Virus auf den Menschen sind bisher nicht bekannt. Das Virus gilt deshalb für den Menschen als ungefährlich. Auch vom direkten Kontakt von Menschen mit infizierten Tieren geht kein Risiko aus.

Was können Verbraucher tun, damit sich das Virus nicht weiter verbreitet?

Das Einschleppen des ASP-Virus in zuvor ASP-freie Schweine- und Wildschweinbestände durch Lebensmittel, die in Regionen mit ASP-Verbreitung hergestellt wurden, kommt immer wieder vor. Um eine weitere Einschleppung aus Drittländern zu verhindern, ist es wichtig, die Vorschriften zum Mitbringen von Lebensmitteln konsequent einzuhalten. Generell sollten nicht verzehrte Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen für Tiere unerreichbar entsorgt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Welche Behörde beschäftigt sich mit der Tierseuche?

Das Friedrich Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ist in Deutschland die Forschungseinrichtung, die u.a. auf dem Gebiet der Tierseuchen forscht. Das FLI hat Maßnahmen für den Fall eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen in Deutschland erarbeitet, um eine anschließende weitere Verbreitung der Tierseuche möglichst zu verhindern. Die Maßnahmen betreffen vor allem Jäger und Landwirte und sind auf der Internetseite des FLI veröffentlicht.

Weiterführende Informationen zur Seuchenbekämpfung:

Wie wird die ASP in Europa und Deutschland bekämpft?

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung in Europa und Deutschland durch Verordnungen und Gesetze geregelt ist. Eine Übersicht über die rechtlichen Bestimmungen zur ASP findet sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.(https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/rechtsvorschriften/afrikanische_schweinepest/rechtliche-bestimmungen-zur-afrikanischen-schweinepest-121748.html)

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema Lebensmittelinfektionen

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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