Fragen und Antworten zu Alcopops
FAQ vom 13. April 2004
Alkoholische Getränke mit Zusatz von Limonaden oder Fruchtsäften, sogenannte „Alcopops“, erobern den Markt. Ihr fruchtig-frisches Aroma, ihre Aufmachung und die Art wie sie beworben werden, locken vor allem Jugendliche zum Kauf. Durch den süßen Geschmack wird der Alkoholgehalt kaum wahrgenommen. Das fördert den frühzeitigen Einstieg in den Alkoholkonsum und auch den Missbrauch. Regelmäßige Alkoholaufnahme kann zur Abhängigkeit führen. Ethanol wirkt fruchtschädigend, erbgutschädigend und ist als „Krebs erregend für den Menschen“ eingestuft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung spricht sich deshalb für Warnhinweise auf alkoholischen Getränken aus. Auf alkoholischen Mischgetränken sollten die Hersteller darüber hinaus auf dem Etikett deutlich sichtbar das Mindestalter aufdrucken, ab dem Kauf und Verzehr des Getränks nach dem Jugendschutzgesetz erlaubt sind (18 Jahre bei spirituosenhaltigen Mischgetränken, 16 Jahre bei anderen alkoholischen Mischgetränken). Im Folgenden hat das BfR Fragen, die dem Institut im Zusammenhang mit Alcopops gestellt wurden, beantwortet. Ausführliche Informationen zu alkoholhaltigen Mischgetränken sowie zu Energydrinks finden Sie auf der Homepage des BfR unter www.bfr.bund.de, Menupunkt „Lebensmittel/Funktionelle Lebensmittel“.