Arbeitsgruppe Textilien - Arbeitskreis "Gesundheitliche Bewertung"

Bekleidungstextilien gehören zu den sonstigen Bedarfsgegenständen nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Sie sind weder anmelde- noch zulassungspflichtig, so dass die Behörden über Textilhilfsmittel und Farbmittel nicht im einzelnen informiert sind.

Aufgabe der Arbeitsgruppe Textilien

Die Aufgabe des Arbeitskreises "Gesundheitliche Bewertung von Textilhilfsmitteln und -farbmitteln" der Arbeitsgruppe Textilien besteht vor allem in der Unterstützung des BfR bei der Erarbeitung genereller Aussagen über das Gefährdungspotenzial der in textilen Bedarfsgegenständen als Ausrüstungs- und Hilfsmittel eingesetzten Stoffgruppen, wobei Prioritäten für den gesundheitlichen Verbraucherschutz aufgezeigt und Forschungsbedarf formuliert werden soll.



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