Justiziariat
Das Justiziariat ist zuständig für Rechtsangelegenheiten des BfR. Es stellt rechtliche Dienstleistungen und Beratung für die Leitung, die Stabstellen sowie die einzelnen Abteilungen zur Verfügung.
Das Aufgabenspektrum des Justiziariats umfasst die Bearbeitung juristischer Angelegenheiten ohne wissenschaftlichen Bezug sowie die Betreuung gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Es ist zuständig für Verfahren (Antrags- und Widerspruchsverfahren) nach IFG, UIG und VIG sowie für Vertragsprüfungen bzw. -verhandlungen (z. B. von Beschaffungs-, Kooperations- und Konsortialverträgen). Darüber hinaus ist das Justiziariat Ansprechpartner für Fragen zu geistigen Schutzrechten sowie zum Presserecht und übernimmt die juristische Prüfung von Veröffentlichungen.