Fragen und Antworten zu Nährwertprofilen und Health Claims

Aktualisierte FAQ des BfR vom 25. Mai 2007

„Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Leistungsfähigkeit“, „Reich an Vitamin C“ - das sind Angaben, die Verbraucher immer häufiger auf Lebensmitteln finden. Ab dem 1. Juli 2007 werden sich die gesetzlichen Regelungen zur Verwendung solcher Angaben ändern. Dann tritt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln in Kraft. Nach Artikel 4 der Verordnung dürfen Lebensmittelhersteller solche Angaben nur verwenden, wenn sie auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind und wenn das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. Auch für den Verbraucher wird sich damit einiges ändern. Er sollte deshalb wissen, was die neuen gesetzlichen Regelungen bedeuten. Das BfR hat einige Fragen und Antworten zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sowie zu Nährwertprofilen zusammengestellt.

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Was sind nährwertbezogene Angaben?

Nährwertbezogene Angaben sagen, welche Nähr- und Inhaltsstoffe in einem Lebensmittel in erhöhten oder verringerten Mengen vorhanden sind, oder sogar fehlen, wodurch die Wertigkeit des Lebensmittels in der Ernährung zunimmt. Beispiele sind „reich an Vitaminen“, „wenig Fett“, „ohne Zucker“.

Was sind gesundheitsbezogene Angaben?

Für gesundheitsbezogene Angaben wird häufig der englische Begriff „Health Claims“ gebraucht. Health Claims sind Angaben auf Lebensmittelverpackungen oder -etiketten, in der Regel zu Werbezwecken. Sie weisen auf Beziehungen zwischen einem Lebensmittel bzw. einem seiner Bestandteile und der Gesundheit hin. Bereits jetzt findet man auf Lebensmitteln Angaben wie „Stärkt die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers“. Künftig dürfen Lebensmittelhersteller Health Claims nur verwenden, wenn sie auf einer EU-Positivliste aufgeführt sind und das Lebensmittel einem bestimmten Nährwertprofil entspricht. In dieser „Liste“ werden zwei Arten von Health Claims aufgeführt: Es wird zum einen Aussagen zur physiologischen Funktion eines Nährstoffs geben, zum Beispiel „Calcium ist wichtig für gesunde Knochen“. Zum zweiten wird es künftig Aussagen geben, die auf die Verminderung eines Krankheitsrisikos hinweisen, wie „Ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen“. Für die Zulassung von Health Claims ist die europäische Kommission zuständig.

Was sind Nährwertprofile?

Nährwertprofile sind Anforderungen an ein Lebensmittel. Danach darf ein bestimmter Gehalt von Nährstoffen in einem Lebensmittel nicht über- bzw. unterschritten werden, wenn dieses Lebensmittel eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe tragen soll. Nährwertprofile sollen verhindern, dass „ungesunde“ Lebensmittel mit derartigen Aussagen beworben werden dürfen und damit den Anschein erwecken, sie hätten einen höheren Nährwert als es tatsächlich der Fall ist. Nährwertprofile richten sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit und werden von der EU-Kommission festgelegt.

Was ist das Ziel der neuen Gesetzgebung?

Bisher gab es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Regelungen zur Verwendung von Health Claims. Mit der neuen Verordnung sollen sie vereinheitlicht werden. Durch die Positivliste der EU werden in allen Mitgliedstaaten die gleichen Standards gelten. Lebensmittelhersteller dürfen künftig EU-weit nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben machen, die wissenschaftlich abgesichert sind. Nur so werden Verbraucher nicht in die Irre geführt und können eigenverantwortliche Entscheidungen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung treffen.

Welche Aufgaben hat das BfR im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen?

Das BfR hat diesbezüglich im Wesentlichen zwei Aufgaben:

Es ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgefordert worden, ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen zu erarbeiten. Das haben Experten des BfR in den vergangenen zwei Jahren gemeinsam mit externen Fachleuten getan. Das Konzept wurde der Öffentlichkeit im Rahmen eines Verbraucherforums vorgestellt.

Daneben ist das Institut in die Bewertung der Health Claims eingebunden. Das betrifft allerdings nicht Aussagen zur Verringerung von Krankheitsrisiken und zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Die werden von der EFSA bewertet.

In Deutschland müssen Lebensmittelhersteller ihre Vorschläge für nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben (ebenfalls mit Ausnahme der oben genannten), die sie verwenden wollen, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einreichen. Das BVL leitet die Vorschläge zur wissenschaftlichen Prüfung an das BfR weiter. Ist die Bewertung abgeschlossen, geht sie zurück an das BVL. Dort wird eine nationale Liste von Vorschlägen für diese Claims erstellt, die dem BMEL vorgelegt und von dort aus der europäischen Kommission übermittelt wird. Bevor die EU-Kommission auf der Grundlage der Listen der Mitgliedstaaten die Positivliste erstellt, legt sie die Vorschläge ihrerseits der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zur wissenschaftlichen Prüfung vor.

Welche Voraussetzungen sollten Nährwertprofile nach Auffassung des BfR erfüllen?

Das Ziel von Nährwertprofilen ist es, den Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Lebensmittel, die mit positiven Gesundheitseffekten beworben werden, nicht gleichzeitig Nährstoffe enthalten, deren übermäßiger Verzehr mit chronischen Erkrankungen in Verbindung gebracht wird.

Das BfR hat die Voraussetzungen, die Nährwertprofile seiner Ansicht nach erfüllen sollten, in einem Positionspapier dargelegt. Das Institut vertritt die Auffassung, dass Nährwertprofile spezifisch für einzelne Lebensmittelkategorien entwickelt werden sollten, und nicht einheitlich für alle Lebensmittel. Auch unverarbeitete Lebensmittel, wie Milch, Obst und Gemüse, sollten Health Claims tragen dürfen. So soll vermieden werden, dass Verbraucher auf solche Lebensmittel verzichten, und stattdessen auf verarbeitete Lebensmittel, wie Fruchtjoghurt oder angereicherte Getränke, zurückgreifen, weil diese mit positiven Effekten für die Gesundheit beworben werden. „Gute“ und „schlechte“ Nährstoffe sollten unterschiedlich gewichtet werden. So sollten Zuckerbonbons nicht mit der Aussage „reich an Vitaminen“ beworben werden dürfen. Auf der anderen Seite sollte Milch als wichtige Calcium-Quelle beworben werden dürfen, auch wenn sie gleichzeitig einen hohen Fettanteil hat. Das BfR befürwortet die Möglichkeit, für bestimmte Lebensmittel keine Health Claims zuzulassen. Ausführlich wird die Position des BfR zu Nährwertprofilen im Positionspapier wiedergegeben.

Was sind die Aufgaben der EFSA in diesem Zusammenhang?

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat in diesem Zusammenhang drei Aufgaben:

Sie prüft die Vorschlagslisten für nährstofffunktionsbezogene Aussagen der Mitgliedstaaten und erstellt für die Kommission eine Liste von Aussagen, die wissenschaftlich korrekt sind. Zugelassen werden diese Aussagen durch die EU-Kommission. Das betrifft Claims zu:

  • Wachstum, Entwicklung und Funktionen des Körpers
  • psychologische und Verhaltensfunktionen (Funktionen wie Lern- und Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnis)
  • Körpergewicht (Gewichtskontrolle, Gewichtsabnahme, Sättigungsgefühl)

Health Claims mit Aussagen zur Verringerung von Krankheitsrisiken und zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern müssen Hersteller, die sie verwenden wollen, unter Vorlage von wissenschaftlichen Daten über ihren Wahrheitsgehalt bei der EFSA beantragen. Die  EFSA prüft und schlägt der EU-Kommission Annahme oder Ablehnung des Claims vor. Die Zulassung liegt wiederum in der Verantwortung der EU-Kommission.

Die EFSA erarbeitet die Vorschläge für Nährwertprofile bis zum 31.01.2008. Die EU-Kommission legt die Nährwertprofile bis zum 19.01.2009 fest.


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