Fachgruppe Produktidentität, Warenketten und Rückverfolgbarkeit
Die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte dieser Fachgruppe setzen sich wie folgt zusammen:
Authentizitätsprüfung von Lebens- und Futtermitteln in der Warenkette
Hierbei besteht die Aufgabe in der Entwicklung, Validierung und Bewertung von analytischen Verfahren zur Authentifizierung und Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln in der Warenkette im Hinblick auf ihre Identität, Herkunft und Herstellung. Insbesondere die zunehmende Globalisierung des Handels erfordert neue zuverlässige Strategien in der Kontrolle und Identitätsüberprüfung von Lebens- und Futtermitteln, um gesundheitliche Risiken für den Verbraucher durch „verfälschte“ Produkte (z.B. durch den Melaminzusatz zu Milchprodukten oder Futtermitteln) vorzubeugen.
Erstellung von Obergutachten und Stellungnahmen im Bereich der Weinanalytik
Die Obergutachterstelle ist gemäß § 35 der Wein-Überwachungsverordnung für die Einfuhrkontrolle von Drittlandsweinen zuständig. Die vom Zoll entnommenen Proben von Drittlandsweinen werden hier abschließend und bindend beurteilt, wenn zuvor von staatlichen Weinüberwachungsbehörden zwei nicht übereinstimmende Gutachten erstellt wurden.
Die Fachgruppe erarbeitet Stellungnahmen zu gesetzgebungs- und behördlichen Verfahren und vertritt das BfR außerdem in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien. Ergebnisse der Fachgruppe sind bereits als Methoden in nationale und internationale Standards (§ 64 LFGB und Internationale Organisation für Rebe und Wein OIV, DIN/CEN) bzw. die EU-Gesetzgebung eingeflossen.
In der Fachgruppe ist die Geschäftsführung der BfR-Kommission für Wein und Fruchtsaftanalysen, die das BfR im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 35 der Weinüberwachungs-Verordnung berät, angesiedelt.
Nationales Referenzlabor für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen
In der Fachgruppe ist das Nationale Referenzlabor (NRL) für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen angesiedelt. Im Wesentlichen unterstützt es die Landesuntersuchungseinrichtungen bei der (Weiter-)Entwicklung, Validierung und Etablierung von Analysenverfahren für die Überwachung bzw. Kontrolle der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen. Weiterführend wirkt das NRL bei der Harmonisierung und Standardisierung von Analysenverfahren mit, z. B. durch Mitarbeit in standardsetzenden Gremien.