Fachgruppe Chemikaliensicherheit
Die Fachgruppe ist verantwortlich für die Bewertung von Chemikalien hinsichtlich gefährlicher Eigenschaften für die menschliche Gesundheit. Der Schwerpunkt liegt bei der Bewertung von chemischen Stoffen, die unter das europäische Chemikalienrecht (REACH-Verordnung (EG) 1907/2006) fallen, und umfasst die toxikologische Bewertung sowie die gesundheitliche Risikobewertung für Verbraucher. Die Fachgruppe erfüllt damit einen wesentlichen Teil der dem BfR im Chemikaliengesetz zugeordneten Rolle als „Bewertungsstelle Gesundheit und Verbraucherschutz“ bei der Durchführung der REACH-Verordnung.
Auf krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende sowie den Atemtrakt sensibilisierende Eigenschaften von Stoffen wird besonderes Augenmerk gelegt.
Auch Toxikokinetik und Metabolismus chemischer Stoffe, weitere toxische Wirkungen wie Neurotoxizität oder spezifische Organtoxizität, Mechanismen der toxischen Wirkung eines Stoffes und Beobachtungen an Menschen werden in die Bewertung einbezogen. Bewertet werden ebenso Informationen zu Struktur-Wirkungsbeziehungen und dem Einsatz computergestützter Modelle für die zur Bewertung der Toxizität sowie zu physikalisch-chemischen Eigenschaften. Durch Einreichen von Stoffdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) können vom BfR Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften für eine Einstufung und Kennzeichnung oder für Herstellungs- bzw. Verwendungsbeschränkungen und besonders besorgniserregende Stoffe für die Zulassung vorgeschlagen werden.
Die Fachgruppe entwickelt Vorschläge für Verbesserungen von toxikologischen Bewertungskonzepten, Teststrategien und Testmethoden für Chemikalien und arbeitet in nationalen und internationalen Gremien (EU, OECD, WHO/IPCS) mit.
Darüber hinaus wirkt die Fachgruppe an Bewertungen von Stoffen mit, die von besonderem Interesse sind oder deren Risikobewertung international zur Diskussion stehen (z. B. Acrylamid, Bisphenol A, Formaldehyd, Nanomaterialien, Perfluorverbindungen).
Mit dem Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), bei der die „Bundesstelle für Chemikalien“ als nationale Koordinationsstelle zu Fragen der Chemikaliensicherheit angesiedelt ist, besteht eine intensive Zusammenarbeit.
Arbeitsschwerpunkte:
- Toxikologische Bewertung von Chemikalien
- Gesundheitliche Risikobewertung von Chemikalien für Verbraucher (gemeinsam mit Fachgruppe 34)
- Koordinierung REACH im BfR
- Nominierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) unter REACH
- Vorschläge zu EU-weit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Rahmen der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008)
- Vorschläge zu Beschränkungsmaßnahmen für die Herstellung und Verwendung von Stoffen unter REACH
- Dossier- und Stoffbewertung sowie Bewertung von Testvorschlägen zu Stoffregistrierungen unter REACH
- Toxikologische Bewertung von Nanomaterialen (REACH, OECD WPMN)
- Unterstützung der deutschen Mitglieder in den Ausschüssen für Risikobewertung und Sozioökonomische Analyse sowie im Ausschuss der Mitgliedstaaten der EU der ECHA
- Unterstützung des nationalen REACH-CLP-Helpdesk bei der baua
- Fortentwicklung der EU-Chemikaliengesetzgebung (REACH-, CLP-, REACH-Testmethoden-Verordnung einschließlich ihrer Anhänge und Leitfäden)
- Mitarbeit in internationalen Gremien (EU, OECD, WHO/IPCS) zur (Fort-) Entwicklung von Prüfmethoden, Teststrategien und toxikologischen Bewertungskonzepten
- Begleitung von Forschungsaktivitäten mit Bezug zu einer verbesserten Risikobewertung von Chemikalien