BfR-Kommission für Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel

Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel bedürfen einer Zulassung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Sicherheitsbewertung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde das Bewertungsverfahren harmonisiert und zentralisiert. Die EFSA kann jedoch die Sicherheitsbewertung im Einzelfall auch an die zuständigen Einrichtungen der Mitgliedstaaten delegieren.

Die EFSA nutzt auch die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorhandene Expertise, indem die europäische Behörde zur Kommentierung aller vorliegenden Anträge auf Inverkehrbringen genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel einlädt.

In Deutschland wurden die für die Sicherheitsbewertung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel zuständigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen in einem Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik festgelegt, zu denen auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zählt.

Aufgaben der BfR-Kommission

Die BfR-Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel wurde 2008 gegründet. Aufgabe der aus externen unabhängigen Sachverständigen bestehenden Kommission ist die wissenschaftliche Beratung des BfR in Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit der aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellten Produkte. Zudem unterstützt die Kommission mit ihrem Expertenwissen die Weiterentwicklung von Leitlinien zur Sicherheitsbewertung und die Harmonisierung von Prüfkriterien durch nationale und internationale Gremien.

Mitglieder der BfR-Kommission

In die BfR-Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel wurden überwiegend Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Universitäten und Institutionen der Länder und des Bundes berufen.

Protokoll 16


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