9. BfR-Nutzerkonferenz zu Produktmeldungen

(19.11.2018 - 30.11.-0001)
Am 19. November 2018 fand die 9. BfR-Nutzerkonferenz im Hörsaal in Berlin-Marienfelde statt. In diesem Jahr wird die Umsetzung der neuen, europäisch harmonisierten Mitteilungsanforderungen für Produkte nach dem neuen Anhang VIII zur CLP-Verordnung im Mittelpunkt der Konferenz stehen.

Der neue Anhang VIII zur CLP-Verordnung, der mit der CLP-Änderungsverordnung (EU) 2017/542 im letzten Jahr in Kraft getreten ist, beinhaltet ein harmonisiertes Mitteilungsformat zur Übermittlung relevanter Informationen zu gesundheitsgefährdenden Gemischen an die zuständigen Stellen der Mitgliedsstaaten. Dieses Format vereinheitlicht erstmals die Mitteilung inhaltlich und technisch in verbindlicher Form EU-weit und tritt unmittelbar, in Stufen, ab 2020 in Kraft. Das neue Mitteilungsformat, welches inhaltlich für nationale Meldungen in Deutschland voraussichtlich bereits im nächsten Jahr zur Anwendung kommt, bringt veränderte Anforderungen an die Mitteilung mit sich. Gleichzeitig wird sich schrittweise ab 2020, durch das Auslaufen der nationalen Übergangsregelung, die Anzahl der Mitteilungen an das BfR substantiell erhöhen. Über diese bevorstehenden Änderungen gesetzlicher, inhaltlicher und technischer Art möchte das BfR informieren und sich mit allen Beteiligten über diese Herausforderung austauschen.

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